Stirbt der Versicherungsnehmer in der Unfallversicherung der Adcuri Versicherung während der Versicherungsdauer, wird die Versicherung eines Kindes unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei weitergeführt – bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern
Wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben und
- Sie bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten,
- die Versicherung nicht gekündigt war und
- Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde,
gilt folgendes:
- Wir führen die Versicherung mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weiter, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
- Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, muss die Versicherung des mitversicherten Kindes unter den genannten Bedingungen nicht weiterbezahlt werden. Der Schutz läuft dann kostenfrei weiter, und der gesetzliche Vertreter des Kindes tritt an die Stelle des bisherigen Versicherungsnehmers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Wann greift die Beitragsbefreiung bei der Versicherung von Kindern?
Sie greift, wenn Sie während der Versicherungsdauer sterben, Sie bei Versicherungsbeginn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, die Versicherung nicht gekündigt war und Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde.
Wie lange wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt?
Sie wird mit dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsumfang bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weitergeführt, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Wer wird nach dem Tod neuer Versicherungsnehmer?
Der gesetzliche Vertreter des Kindes wird neuer Versicherungsnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Gilt die Beitragsbefreiung auch bei Tod durch Krieg oder Bürgerkrieg?
Nein. Voraussetzung ist, dass Ihr Tod nicht durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wurde.