Nach einem Unfall gelten in der Unfallversicherung der Adcuri Versicherung klare Verhaltensregeln: unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgen, wahrheitsgemäße Angaben machen und den Versicherer informieren. Auch ärztliche Untersuchungen, Auskünfte behandelnder Stellen sowie die Meldung im Todesfall sind geregelt.
1. Arzt hinzuziehen und Versicherer unterrichten:
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
2. Angaben erteilen:
Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person bitten, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
3. Untersuchung durch beauftragte Ärzte:
Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich ist.
Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person untersuchen lassen.
Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch die Untersuchung entsteht.
4. Auskünfte für die Prüfung der Leistungspflicht:
Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise Auskünfte von
- Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben.
- anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforderlichen Auskünfte zu erhalten.
Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten kann die versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung stellen.
5. Meldung im Todesfall:
Wenn der Unfall zum Tod der versicherten Person führt, ist uns dies innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht zu verschaffen, eine Obduktion – durch einen von uns beauftragten Arzt – durchführen zu lassen.
Was bedeutet das konkret?
Die Obliegenheiten beschreiben, was Sie oder die versicherte Person nach einem Unfall tun müssen, damit die Versicherung ihre Leistung prüfen kann. Dazu gehört, rasch ärztliche Hilfe zu suchen, ehrliche und vollständige Angaben zu machen, sich bei Bedarf untersuchen zu lassen und dem Versicherer den Zugang zu notwendigen Auskünften zu ermöglichen. Im Todesfall gelten eine kurze Meldefrist und die Möglichkeit einer Obduktion.
Häufige Fragen
Was ist nach einem Unfall zuerst zu tun?
Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, ist unverzüglich ein Arzt hinzuzuziehen, dessen Anordnungen sind zu befolgen und der Versicherer ist zu unterrichten.
Wie müssen Angaben an den Versicherer erfolgen?
Sämtliche Angaben, um die der Versicherer bittet, müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
Wer trägt die Kosten einer angeordneten Untersuchung?
Wenn der Versicherer für die Prüfung der Leistungspflicht Ärzte beauftragt, muss sich die versicherte Person untersuchen lassen. Der Versicherer trägt die notwendigen Kosten und den durch die Untersuchung entstehenden Verdienstausfall.
Welche Auskünfte darf der Versicherer einholen?
Der Versicherer benötigt möglicherweise Auskünfte von Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt oder untersucht haben, sowie von anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden. Die versicherte Person kann diese Stellen ermächtigen, direkt Auskunft zu geben, oder die Auskünfte selbst einholen und zur Verfügung stellen.
Welche Frist gilt bei einem tödlichen Unfall?
Führt der Unfall zum Tod der versicherten Person, ist dies dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu melden. Soweit zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich, ist dem Versicherer das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von ihm beauftragten Arzt durchführen zu lassen.