Wer in der Adcuri Unfallversicherung eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt, verliert den Versicherungsschutz – bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung anteilig gekürzt werden. Welche Nachweise den Schutz erhalten und welche Rolle ein Hinweis in Textform spielt, lesen Sie hier.
Vorsätzliche Verletzung einer Obliegenheit:
Wenn Sie oder die versicherte Person eine der Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Grob fahrlässige Verletzung einer Obliegenheit:
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Voraussetzung für diese Rechtsfolgen:
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Wann der Versicherungsschutz bestehen bleibt:
- wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde;
- wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Was bedeutet das konkret?
Obliegenheiten sind Pflichten, die Sie im Rahmen der Versicherung einhalten müssen. Verletzen Sie eine solche Pflicht absichtlich, kann der Versicherungsschutz vollständig entfallen. Bei grober Nachlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden – abhängig davon, wie schwer das Verschulden wiegt. Können Sie belegen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben oder dass der Verstoß keine Auswirkung auf den Schadenfall und die Leistung hatte, bleibt der Schutz erhalten. Bei arglistigem Handeln greifen diese Schutzmöglichkeiten jedoch nicht.
Häufige Fragen
Was passiert bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit?
Wenn Sie oder die versicherte Person eine der Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Was gilt bei grob fahrlässiger Verletzung?
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, die Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Unter welcher Bedingung gelten diese Rechtsfolgen?
Sie gelten nur, wenn der Versicherer Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Wann bleibt der Versicherungsschutz trotz Obliegenheitsverletzung bestehen?
Der Schutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, oder dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Gilt dieser Schutz auch bei Arglist?
Nein. Die Schutzmöglichkeiten gelten für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.