Die Adcuri Unfallversicherung bietet weltweiten Schutz rund um die Uhr und greift, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Auch tauchtypische Schäden, Ertrinkungstod, Flüssigkeits- oder Sauerstoffentzug sowie Erfrierungen sind mitversichert.
1. Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags:
- weltweit und
- rund um die Uhr.
2. Unfallbegriff
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch
- ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
- unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühung zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen bewusst in Kauf nimmt, gelten als unfreiwillig erlitten.
Ergänzend besteht auch Versicherungsschutz für:
- tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen,
- den Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser,
- Gesundheitsschäden durch unfreiwillig erlittenen Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug,
- Gesundheitsschäden durch Erfrierungen, auch ohne dass ein Unfallereignis eingetreten sein muss
Was bedeutet das konkret?
Die Unfallversicherung schützt Sie überall auf der Welt und zu jeder Tages- und Nachtzeit, solange der Vertrag wirksam ist. Als Unfall zählt grundsätzlich ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis, durch das Sie ungewollt einen Gesundheitsschaden erleiden. Darüber hinaus sind einige besondere Situationen ausdrücklich eingeschlossen – etwa Schäden beim Tauchen, Ertrinken oder durch Erfrierungen. Diese Zusammenfassung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Wo und wann gilt der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit und rund um die Uhr.
Wann liegt ein Unfall vor?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Gelten Schäden bei Rettungsversuchen als unfreiwillig?
Ja. Gesundheitsschädigungen, die die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühung zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen bewusst in Kauf nimmt, gelten als unfreiwillig erlitten.
Sind Tauchschäden und Erfrierungen mitversichert?
Ja. Versicherungsschutz besteht ergänzend für tauchtypische Gesundheitsschäden (z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen), den Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser, Schäden durch unfreiwillig erlittenen Flüssigkeits-, Nahrungs- oder Sauerstoffentzug sowie Gesundheitsschäden durch Erfrierungen – bei Erfrierungen auch ohne dass ein Unfallereignis eingetreten sein muss.