In der Unfallversicherung der Adcuri Versicherung gelten auch bestimmte Ereignisse unter Wasser als Unfall: Wer als versicherte Person unfreiwillig erstickt, ertrinkt oder einen tauchtypischen Gesundheitsschaden wie die Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen erleidet, ist abgesichert.
Als Unfall gilt, wenn die versicherte Person unter Wasser unfreiwillig:
- erstickt, ertrinkt oder
- einen tauchtypischen Gesundheitsschaden erleidet.
Beispiele: Caissonkrankheit, Trommelfellverletzungen
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch Ereignisse, die sich unter Wasser abspielen. Dazu zählen unfreiwilliges Ersticken oder Ertrinken sowie typische Schäden, die beim Tauchen entstehen können. Als Beispiele werden die Caissonkrankheit und Trommelfellverletzungen genannt.
Häufige Fragen
Zählen Unfälle unter Wasser als Unfall im Sinne der Versicherung?
Ja. Als Unfall gilt, wenn die versicherte Person unter Wasser unfreiwillig erstickt, ertrinkt oder einen tauchtypischen Gesundheitsschaden erleidet.
Was ist ein tauchtypischer Gesundheitsschaden?
Als Beispiele werden die Caissonkrankheit und Trommelfellverletzungen genannt.
Muss das Ereignis unfreiwillig sein?
Ja. Der Schutz gilt, wenn die versicherte Person unter Wasser unfreiwillig erstickt, ertrinkt oder einen tauchtypischen Gesundheitsschaden erleidet.