In der Adcuri Unfallversicherung zählt auch eine erhöhte Kraftanstrengung als Unfall, etwa wenn die versicherte Person sich ein Gelenk verrenkt, einen Bauch- oder Unterleibsbruch zuzieht oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerrt. Erfahre hier, welche Verletzungen erfasst sind, welche Erweiterungen für Eigenbewegungen gelten und welche Schädigungen ausgeschlossen bleiben.
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung
- ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.
Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk. - einen Bauch- oder Unterleibsbruch (z. B. Leistenbruch) zuzieht.
Beispiel: Die versicherte Person zieht sich durch das Anheben eines Schranks einen Leistenbruch zu. - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.
Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens im Alltag, Beruf oder beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Erweiterte erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegungen:
Es gelten als Unfall auch durch Eigenbewegungen oder erhöhte Kraftanstrengungen verursachte
- Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche (z. B. Schenkelhalsfraktur und Armbruch),
- Verrenkungen eines Gelenks an Gliedmaßen oder Wirbelsäule,
- Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken an Gliedmaßen oder Wirbelsäule.
Nicht versichert bleiben Schädigungen der Bandscheiben.
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise setzt ein Unfall ein plötzliches Ereignis von außen voraus. Diese Regelung stellt bestimmte Verletzungen, die durch eine besonders kräftige eigene Bewegung entstehen, einem Unfall gleich. Gemeint sind Belastungen, die über das übliche Maß im Alltag, Beruf oder Sport hinausgehen – gemessen an den persönlichen körperlichen Verhältnissen. Über die Grunderfassung hinaus werden in der Erweiterung auch weitere Verletzungsformen einbezogen. Bandscheiben bleiben jedoch außen vor.
Häufige Fragen
Was gilt als erhöhte Kraftanstrengung?
Eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens im Alltag, Beruf oder beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Welche Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung gelten als Unfall?
Erfasst sind das Verrenken eines Gelenks an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule, ein Bauch- oder Unterleibsbruch (z. B. Leistenbruch) sowie das Zerren oder Zerreißen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule.
Sind Meniskus und Bandscheiben mitversichert?
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln und werden von der Grundregelung nicht erfasst. In der erweiterten Regelung sind Menisken einbezogen, Schädigungen der Bandscheiben bleiben jedoch nicht versichert.
Was umfasst die erweiterte erhöhte Kraftanstrengung?
Als Unfall gelten auch durch Eigenbewegungen oder erhöhte Kraftanstrengungen verursachte Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche (z. B. Schenkelhalsfraktur und Armbruch), Verrenkungen eines Gelenks an Gliedmaßen oder Wirbelsäule sowie Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken an Gliedmaßen oder Wirbelsäule.