In der Adcuri Unfallversicherung gilt es auch als Unfall, wenn die versicherte Person durch Strahleneinwirkung – etwa Laser-, Röntgen-, Maser-, ultraviolette oder Wärmestrahlen wie Sonnenbrand und Sonnenstich – unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Welche Strahlenschäden mitversichert sind und was ausgeschlossen bleibt, erfahren Sie hier.
In der Adcuri Unfallversicherung gilt als Unfall auch, wenn die versicherte Person aufgrund von Strahleneinwirkungen, auch Laser-, Röntgen-, Maser-, ultraviolette (UV)- und Wärmestrahlen (Sonnenbrand und Sonnenstich) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
In der Adcuri Unfallversicherung gilt bei Strahlenschäden auch folgendes:
Es sind Gesundheitsschäden durch
- Röntgen-, Maser- und Laserstrahlen,
- künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen und
- energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronenvolt mitversichert.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten.
Was bedeutet das konkret?
Erleiden Sie durch bestimmte Strahlen ungewollt einen Gesundheitsschaden, kann dies wie ein Unfall behandelt werden. Dazu zählen etwa Sonnenbrand oder Sonnenstich sowie Schäden durch Laser-, Röntgen- oder Maserstrahlen. Nicht abgedeckt sind jedoch Schäden, die entstehen, weil jemand regelmäßig mit strahlenerzeugenden Geräten umgeht.
Häufige Fragen
Gilt ein Sonnenbrand als Unfall?
Ja. Wärmestrahlen wie Sonnenbrand und Sonnenstich zählen zu den Strahleneinwirkungen, die als Unfall gelten, wenn dadurch unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung entsteht.
Welche Strahlenschäden sind mitversichert?
Mitversichert sind Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Maser- und Laserstrahlen, durch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sowie durch energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronenvolt.
Welche Strahlenschäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten eintreten.
Zählen UV-Strahlen zum Versicherungsschutz?
Ja. Sowohl ultraviolette (UV)-Strahlen als auch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sind erfasst.