In der Adcuri Unfallversicherung zählt auch eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung durch Explosions-, Schall- oder sonstige Druckwellen wie ein Knalltrauma sowie durch mechanische, chemische oder elektrische Einwirkung wie einen Sturz, eine Verätzung oder einen Stromschlag als Unfall.
Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet aufgrund von:
- Explosions-, Schall- oder sonstigen Druckwellen (z. B. Knalltrauma),
- mechanischer (z. B. Sturz), chemischer (z. B. Verätzung) oder elektrischer (z. B. Stromschlag) Einwirkung.
Was bedeutet das konkret?
Der Unfallbegriff ist hier weit gefasst: Nicht nur ein klassischer Sturz kann als Unfall anerkannt werden. Auch Gesundheitsschäden durch eine Druckwelle, einen lauten Knall, eine chemische Einwirkung oder einen Stromschlag sind erfasst – vorausgesetzt, die Gesundheitsschädigung ist unfreiwillig entstanden.
Häufige Fragen
Gilt ein Knalltrauma als Unfall?
Ja. Eine Gesundheitsschädigung aufgrund von Explosions-, Schall- oder sonstigen Druckwellen – zum Beispiel ein Knalltrauma – gilt als Unfall.
Ist ein Stromschlag über die Unfallversicherung abgedeckt?
Ja. Eine Gesundheitsschädigung durch elektrische Einwirkung, zum Beispiel einen Stromschlag, gilt als Unfall.
Welche Arten von Einwirkung sind erfasst?
Erfasst sind mechanische Einwirkungen (z. B. Sturz), chemische Einwirkungen (z. B. Verätzung) und elektrische Einwirkungen (z. B. Stromschlag) sowie Explosions-, Schall- oder sonstige Druckwellen.
Muss die Gesundheitsschädigung unfreiwillig sein?
Ja. Der Unfall setzt voraus, dass die versicherte Person die Gesundheitsschädigung unfreiwillig erleidet.