Bei der Barmenia Hausratversicherung erhalten Versicherte bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versicherungswert, bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung. Die Gesamtentschädigung ist auf die Versicherungssumme samt Vorsorgebetrag begrenzt, und wer je Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 EUR versichert, ist trotz möglicher Unterversicherung vor einer Kürzung der Entschädigung geschützt.
Wie wird die Entschädigung ermittelt?
Der Versicherer ersetzt:
- bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
- bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Zusätzlich ersetzt der Versicherer eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird jedoch höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
- bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden), einen Betrag, der dem Minderwert entspricht. Voraussetzung ist, dass Ihnen eine Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar ist.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Gesamtentschädigung, Kosten, die auf unsere Weisung entstanden sind
Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Ist die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: Versicherte Kosten werden darüber hinaus bis zu 10 % der Versicherungssumme ersetzt.
Was gilt bei einer Unterversicherung?
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden.
Dafür gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme (Unterversicherungsverzicht)
Der Versicherer garantiert, dass er trotz einer gegebenenfalls vorliegenden Unterversicherung auf die beschriebene Kürzung der Entschädigung verzichtet, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Es ist eine Versicherungssumme vereinbart worden, die – umgerechnet auf jeden einzelnen Quadratmeter der Wohnfläche – mindestens einen Betrag in Höhe von 650 EUR erreicht.
Bei der vereinbarten Versicherungssumme werden Anpassungen berücksichtigt, die während der Vertragslaufzeit vorgenommen wurden. Die Vorsorge-Versicherungssumme wird bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Beispiel: Bei einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern muss die Versicherungssumme mindestens 65.000 EUR betragen, damit im Fall einer Unterversicherung die Ausnahmeregelung gilt und somit die Entschädigung nicht gekürzt wird.
Falls ein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort besteht, muss bei diesem weiteren Vertrag ebenso diese Ausnahmeregelung vereinbart sein.
Zur Wohnfläche:
- Als Wohnfläche gilt die Grundfläche aller Räume der Wohnung einschließlich Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden.
- Die Wohnfläche gilt als richtig ermittelt, wenn sie nach Miet- bzw. Kaufvertrag angegeben oder durch sachverständige Dritte ermittelt wurde (zum Beispiel auf Grundlage der Wohnflächenverordnung).
- Wenn auch ausschließlich beruflich/gewerblich genutzte Räume zum Versicherungsort gehören, ist die Fläche dieser Räume der Wohnfläche hinzuzurechnen. Die so ermittelte Gesamtfläche ist die Grundlage für die Berechnung des Unterversicherungsverzichtes.
Bitte beachten Sie, dass der Versicherer im Versicherungsfall nicht mehr als die vereinbarte Versicherungssumme leistet, zuzüglich der Vorsorge-Versicherungssumme.
Kosten
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Eine gegebenenfalls vorhandene Unterversicherung führt nicht zu einer Kürzung der Entschädigung von Kosten.
Was bedeutet das konkret?
Wird Hausrat zerstört oder gestohlen, ersetzt der Versicherer den Versicherungswert, bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten samt nicht ausgeglichener Wertminderung, wobei der Wert der Reste angerechnet wird. Die Mehrwertsteuer wird nur bezahlt, wenn sie tatsächlich anfällt, und die Gesamtentschädigung ist auf die Versicherungssumme samt Vorsorgebetrag begrenzt. Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert, kann die Entschädigung anteilig gekürzt werden. Auf diese Kürzung wird jedoch verzichtet, wenn pro Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 EUR versichert sind.
Häufige Fragen
Was zahlt die Versicherung, wenn mein Hausrat gestohlen oder zerstört wird?
Ersetzt wird der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird dabei angerechnet.
Wie werden beschädigte Sachen erstattet?
Ersetzt werden die erforderlichen Reparaturkosten und zusätzlich eine durch die Reparatur nicht ausgeglichene Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert. Der Verkaufspreis von Resten wird angerechnet. Bei Schönheitsschäden ohne beeinträchtigte Gebrauchsfähigkeit wird ein Betrag in Höhe des Minderwerts gezahlt, sofern eine Nutzung ohne Reparatur zumutbar ist.
Wann werde ich bei einer Unterversicherung nicht gekürzt?
Auf eine Kürzung wird verzichtet, wenn die Versicherungssumme umgerechnet auf jeden Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 EUR erreicht. Bei 100 Quadratmetern müssen dies mindestens 65.000 EUR sein. Besteht ein weiterer Hausratvertrag für denselben Versicherungsort, muss auch dort diese Regelung vereinbart sein.
Wird die Mehrwertsteuer immer erstattet?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023