Wann darf die Barmenia bestehende Bedingungen ihrer Hausratversicherung nachträglich ändern? Eine Anpassung einzelner Regelungen ist nur zulässig, wenn eine Regelung unwirksam geworden ist – etwa durch Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende Weisung der Aufsichts- oder Kartellbehörden. Zusätzlich muss dadurch das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung gestört sein, und die Änderung darf den Versicherungsnehmer nicht schlechterstellen. Die Anpassung wird sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt und erläutert, verbunden mit einem Hinweis auf das Kündigungsrecht.
Der Versicherer ist berechtigt, einzelne Regelungen dieser Versicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen (Anpassung). Das ist jedoch nur zulässig, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Unwirksamkeit einzelner Regelungen
Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen ist unwirksam geworden durch eines der folgenden Ereignisse:
- Ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich.
- Es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung, die den Versicherungsvertrag unmittelbar betrifft.
- Es ergeht eine konkrete, individuelle und für den Versicherer bindende Weisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehörden im Wege eines bestandskräftigen Verwaltungsakts.
Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung in den Hausratversicherungsbedingungen eines anderen Versicherers durch eines der genannten Ereignisse unwirksam geworden ist.
Störung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung
Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke entstanden. Diese Lücke stört das bei Vertragsschluss vorhandene Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße. Außerdem besteht keine konkrete gesetzliche Regelung, um die Lücke zu füllen.
Keine Schlechterstellung
Die angepassten Regelungen dürfen den Versicherungsnehmer nicht schlechterstellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelungen. Das gilt sowohl für die einzelne Bedingung als auch im Zusammenwirken mit anderen Bedingungen des Vertrages.
Durchführung der Anpassung
Die zulässigen Änderungen werden dem Versicherungsnehmer in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn der Versicherer die Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilt und den Versicherungsnehmer in Textform auf sein Kündigungsrecht hinweist.
Kündigung
Macht der Versicherer von seinem Recht zur Bedingungsanpassung Gebrauch, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsanpassung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf einzelne Bedingungen auch in laufenden Verträgen anpassen, aber nur unter engen Voraussetzungen. Eine Regelung muss unwirksam geworden sein – etwa durch Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende Behördenweisung –, wodurch eine spürbare Lücke im Gleichgewicht des Vertrages entsteht, für die es keine gesetzliche Lösung gibt. Die neue Regelung darf den Versicherungsnehmer nicht schlechterstellen. Änderungen werden sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt und erläutert, und der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb von sechs Wochen kündigen.
Häufige Fragen
Unter welchen Bedingungen darf der Versicherer bestehende Vertragsbedingungen ändern?
Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn eine Regelung unwirksam geworden ist – etwa durch eine Gesetzesänderung, höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine bindende Weisung der Aufsichts- oder Kartellbehörden. Zusätzlich muss dadurch eine spürbare Vertragslücke entstanden sein, für die es keine gesetzliche Regelung gibt, und die Änderung darf den Versicherungsnehmer nicht schlechterstellen.
Kann eine Bedingungsanpassung mich als Kunden benachteiligen?
Nein. Die angepassten Regelungen dürfen den Versicherungsnehmer nicht schlechterstellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen Regelungen – weder als einzelne Bedingung noch im Zusammenwirken mit anderen Bedingungen des Vertrages.
Wie erfahre ich von einer Bedingungsänderung und wann tritt sie in Kraft?
Die Änderung wird in Textform bekannt gegeben und erläutert. Sie gilt, wenn der Versicherer sie sechs Wochen vor dem Wirksamwerden mitteilt und in Textform auf das Kündigungsrecht hinweist.
Habe ich bei einer Bedingungsanpassung ein Kündigungsrecht?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bedingungsanpassung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023