Bei der Hausratversicherung der Barmenia darf der Versicherungsvertreter bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers für den Versicherer entgegennehmen – etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung des Vertrages sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Zudem gilt er als bevollmächtigt, ausgefertigte Versicherungsscheine und deren Nachträge zu übermitteln.
Erklärungen von Ihnen
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen von uns
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Ihnen von uns ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge zu übermitteln.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf im Namen des Versicherers bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers annehmen. Dazu zählen Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis samt dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während der Vertragslaufzeit. Umgekehrt darf der Vertreter dem Versicherungsnehmer auch die vom Versicherer ausgefertigten Versicherungsscheine und deren Nachträge übergeben.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter von mir entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Versicherungsvertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Versicherungsverhältnisses entgegenzunehmen.
Darf mir der Versicherungsvertreter den Versicherungsschein aushändigen?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Ihnen die vom Versicherer ausgefertigten Versicherungsscheine oder deren Nachträge zu übermitteln.
Kann ich meine Kündigung gegenüber dem Versicherungsvertreter erklären?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung entgegenzunehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023