Bei der Hausratversicherung der Barmenia können Sie Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer entweder am Gericht seines Unternehmenssitzes beziehungsweise der zuständigen Niederlassung oder an Ihrem eigenen Wohnort einreichen. Klagt der Versicherer gegen Sie, ist stets das Gericht Ihres Wohnorts zuständig – und wenn kein fester Wohnsitz besteht, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer sind folgende Gerichte zuständig:
- das Gericht am Sitz des Unternehmens oder der Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Klagen gegen den Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag zuständig ist. Wollen Sie gegen den Versicherer klagen, haben Sie die Wahl zwischen dem Gericht am Unternehmenssitz beziehungsweise der zuständigen Niederlassung und dem Gericht an Ihrem eigenen Wohnort. Klagt umgekehrt der Versicherer gegen Sie, ist das Gericht an Ihrem Wohnort zuständig. Ohne festen Wohnsitz gilt jeweils das Gericht am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer klagen?
Sie können entweder am Gericht des Unternehmenssitzes bzw. der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung klagen oder am Gericht Ihres Wohnorts. Ohne festen Wohnsitz gilt das Gericht am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen mich klagt?
Dann ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was gilt, wenn ich keinen festen Wohnsitz habe?
In diesem Fall tritt an die Stelle des Wohnorts das Gericht am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023