Wer bei der Barmenia eine Hausratversicherung hat, muss Mitteilungen und Anzeigen zum Versicherungsverhältnis grundsätzlich in Textform an die Hauptverwaltung oder die zuständige Geschäftsstelle richten, sofern das Gesetz keine Schriftform verlangt. Wichtig ist zudem, jede Anschriften- oder Namensänderung zu melden – sonst gilt eine per Einschreiben an die letzte bekannte Adresse gesendete Erklärung schon drei Tage nach Absendung als zugegangen.
Formvorgaben
Für Sie bestimmt: Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen, sind in Textform abzugeben. Das gilt, soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist.
Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden:
- an unsere Hauptverwaltung oder
- an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.
Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen Nachträgen.
Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wollen, gilt Folgendes:
Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Was bedeutet das konkret?
Mitteilungen an den Versicherer, die das Versicherungsverhältnis betreffen, müssen in Textform erfolgen, solange das Gesetz keine Schriftform verlangt und der Vertrag nichts anderes bestimmt. Richten sollten Sie diese an die Hauptverwaltung oder Ihre zuständige Geschäftsstelle. Änderungen Ihrer Anschrift oder Ihres Namens müssen Sie melden. Tun Sie das nicht, gilt eine per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Adresse gesendete Erklärung schon drei Tage nach der Absendung als zugegangen.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich Mitteilungen an den Versicherer machen?
Erklärungen und Anzeigen zum Versicherungsverhältnis, die unmittelbar an den Versicherer gehen, sind in Textform abzugeben. Das gilt, soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und im Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
An welche Stelle soll ich meine Anzeigen oder Erklärungen richten?
An die Hauptverwaltung oder an die für Sie zuständige Geschäftsstelle. Welche Geschäftsstelle zuständig ist, steht in Ihrem Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen.
Was passiert, wenn ich eine Adressänderung nicht melde?
Wenn Sie eine Anschriftenänderung nicht mitteilen und der Versicherer Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben will, gilt diese drei Tage nach Absendung als zugegangen, sofern sie per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Anschrift geschickt wurde.
Gilt die Regel auch bei einer Namensänderung?
Ja. Dieselbe Regelung greift auch, wenn Sie eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023