Ansprüche aus dem Hausratvertrag der Barmenia verjähren in drei Jahren, wobei sich die Berechnung der Frist nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs richtet. Wird ein Anspruch beim Versicherer geltend gemacht, ist die Verjährung so lange gehemmt, bis die Entscheidung des Versicherers in Textform beim Versicherungsnehmer eingeht.
Gesetzliche Verjährung
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Berechnung der Frist richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Aussetzung der Verjährung
Wird ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer geltend gemacht, ist die Verjährung gehemmt. Diese Hemmung gilt ab der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherungsnehmer in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Wer Forderungen aus dem Vertrag hat, muss diese innerhalb von drei Jahren durchsetzen, sonst können sie verjähren. Wie genau diese Frist berechnet wird, ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Solange ein gemeldeter Anspruch noch beim Versicherer geprüft wird, läuft die Verjährungsfrist nicht weiter – sie ist so lange gehemmt, bis die Entscheidung in Textform vorliegt.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche aus dem Vertrag geltend zu machen?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Berechnung der Frist richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was passiert mit der Verjährungsfrist, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer melde?
Sobald ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer geltend gemacht wird, ist die Verjährung gehemmt. Sie läuft in dieser Zeit nicht weiter.
Bis wann bleibt die Verjährung nach einer Anspruchsmeldung gehemmt?
Die Hemmung gilt von der Geltendmachung des Anspruchs bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherungsnehmer in Textform zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023