Bei der Hausratversicherung der Barmenia klärt sich, welcher Versicherer nach einem unmittelbaren Wechsel zahlt, wenn der genaue Entstehenszeitpunkt eines Schadens nicht bestimmbar ist: Lässt sich der Beginn der Einwirkung auch durch ein Gutachten nicht ermitteln, tritt die Barmenia als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des dortigen Vertrages ein. Lässt sich der Zeitpunkt dagegen klar feststellen, zahlt der Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Tritt nach einem unmittelbaren Wechsel der Hausratversicherung zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG (Nachversicherer) ein Schaden ein, dessen genauer Entstehenszeitpunkt nicht bestimmt werden kann, gilt eine besondere Regelung. Als genauer Entstehenszeitpunkt gilt das erste Einwirken des versicherten Risikos auf eine versicherte Sache.
Können Sie diesen Zeitpunkt auch durch ein Gutachten nicht bestimmen, sind wir als Nachversicherer für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig. Dies gilt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn und im Umfang des bei uns bestehenden Vertrages.
Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts im Rahmen der Ermittlungen dagegen klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wechselt man ohne Unterbrechung zur Barmenia und tritt danach ein Schaden auf, dessen Beginn sich nicht feststellen lässt, springt die Barmenia als neuer Versicherer ein – und zwar ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn und im Rahmen des dort abgeschlossenen Vertrages. Kann der Zeitpunkt des Schadens dagegen klar bestimmt werden, zahlt derjenige Versicherer, dessen Vertrag zu diesem Zeitpunkt lief.
Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn sich der Zeitpunkt eines Schadens nach dem Versichererwechsel nicht ermitteln lässt?
Kann der genaue Entstehenszeitpunkt auch durch ein Gutachten nicht bestimmt werden, tritt die Barmenia als Nachversicherer ein – ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn und im Umfang des bei ihr bestehenden Vertrages.
Was gilt, wenn der Zeitpunkt des Schadeneintritts eindeutig feststeht?
Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was gilt als genauer Entstehenszeitpunkt eines Schadens?
Als genauer Entstehenszeitpunkt gilt das erste Einwirken des versicherten Risikos auf eine versicherte Sache.
Für welche Wechselsituation gilt diese Regelung?
Sie gilt bei einem unmittelbaren Wechsel der Hausratversicherung zur Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG als Nachversicherer, wenn danach ein Schaden eintritt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023