Versichert ist in der Barmenia Hausratversicherung der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein genannten Versicherungsorts, wobei für Zweitwohnungen sowie Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäuser bestimmte wertvolle Sachen wie Bargeld, Schmuck, Edelmetalle oder Kunstgegenstände vom Schutz ausgenommen sind. Auch Hausrat, der bei einem Versicherungsfall in Sicherheit gebracht wird, bleibt geschützt, während Sachen außerhalb des Versicherungsorts nur im Rahmen der Außenversicherung abgedeckt sind.
Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts.
Ausnahmen gelten für Hausratversicherungen, die abgeschlossen wurden
- für Zweitwohnungen, die sich in einem ständig bewohnten Gebäude befinden, und
- für Hausrat in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern.
Dort sind folgende Sachen nicht versichert:
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden sind nicht versichert:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine und Perlen;
- Briefmarken, Münzen und Medaillen;
- alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins;
- Kunstgegenstände.
In nicht ständig bewohnten Gebäuden wie zum Beispiel Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sind zusätzlich zu den zuvor genannten Punkten nicht versichert:
- Schusswaffen;
- Foto- und optische Apparate;
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich ist der gesamte Hausrat an dem Ort geschützt, der im Versicherungsschein steht. Für Zweitwohnungen und für nicht ständig bewohnte Häuser wie Ferien- oder Gartenhäuser gelten aber Einschränkungen: Bestimmte Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Edelmetalle oder Kunstgegenstände sind dort nicht mitversichert, in nicht ständig bewohnten Häusern zusätzlich auch Schusswaffen, Fotoapparate und alte Antiquitäten. Wird Hausrat wegen eines drohenden oder eingetretenen Versicherungsfalls in Sicherheit gebracht, bleibt er ebenfalls versichert. Für Hausrat außerhalb des Versicherungsorts greift nur die Außenversicherung oder eine zusätzliche Vereinbarung.
Häufige Fragen
Was gilt als versichert innerhalb der Wohnung?
Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts.
Welche Wertsachen sind in einer Zweitwohnung in einem ständig bewohnten Gebäude nicht versichert?
Nicht versichert sind dort Bargeld und geladene Geldbeträge, Urkunden einschließlich Sparbüchern und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine und Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen, alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände.
Was ist in einem Ferien- oder Gartenhaus zusätzlich vom Schutz ausgenommen?
In nicht ständig bewohnten Gebäuden sind zusätzlich Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, nicht versichert – mit Ausnahme von Möbelstücken.
Ist Hausrat außerhalb des Versicherungsorts abgedeckt?
Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert oder soweit dies zusätzlich vereinbart wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023