Beim Barmenia Hausrat umfasst der Versicherungsort die im Versicherungsschein genannte Wohnung samt aller privat genutzten Räume, dazu ausschließlich beruflich genutzte eitszimmer, Loggien, Balkone, Terrassen, Nebengebäude, Garagen und Gartenhäuser auf dem Grundstück sowie gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller. Auch privat genutzte Garagen am Wohnort und Kundenschließfächer in Tresorräumen von Geldinstituten sind eingeschlossen.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich von Ihnen privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung durch Sie steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume
Zur Wohnung gehören auch Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, sofern sie nur über die Wohnung betreten werden können (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
Zur Wohnung gehören außerdem:
- Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich von Ihnen zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen und Gartenhäuser. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch Sie steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- privat genutzte Garagen, soweit sich diese an Ihrem Wohnort (politische Gemeinde) oder in einer an diesen angrenzenden Gemeinde befinden.
Versicherungsschutz besteht auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer von Ihnen und von mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu privaten Zwecken genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt an der im Versicherungsschein genannten Wohnung. Dazu zählen die privat genutzten Wohnräume, ein ausschließlich beruflich oder gewerblich genutztes Arbeitszimmer, das nur über die Wohnung erreichbar ist, sowie Loggien, Balkone, Terrassen und privat genutzte Räume in Nebengebäuden, Garagen und Gartenhäusern auf dem Grundstück. Auch gemeinschaftliche verschließbare Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller, privat genutzte Garagen am oder nahe dem Wohnort und Kundenschließfächer in Tresorräumen von Geldinstituten sind erfasst. Die Nutzung durch Personen aus Ihrer häuslichen Gemeinschaft steht Ihrer eigenen Nutzung gleich.
Häufige Fragen
Zählt ein häusliches Arbeitszimmer zum Versicherungsort?
Ja. Auch ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume gehören zur Wohnung, sofern sie nur über die Wohnung betreten werden können.
Ist eine Garage außerhalb des Grundstücks mitversichert?
Ja, privat genutzte Garagen sind mitversichert, soweit sie sich an Ihrem Wohnort (politische Gemeinde) oder in einer angrenzenden Gemeinde befinden.
Gilt der Versicherungsschutz auch für ein Bankschließfach?
Ja, Versicherungsschutz besteht auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer von Ihnen oder von mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu privaten Zwecken genutzt werden.
Sind gemeinschaftlich genutzte Kellerräume abgedeckt?
Ja, gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. Fahrradkeller, Waschkeller), sind mitversichert, wenn sie sich auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023