Bei der Barmenia Hausratversicherung müssen Sie vor Ihrer Vertragserklärung alle bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen in Textform gefragt wird, wahrheitsgemäß und vollständig angeben. Verletzen Sie diese vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen, ändern oder wegen arglistiger Täuschung anfechten – mit teils erheblichen Folgen für den Versicherungsschutz und klaren Fristen für die Ausübung dieser Rechte.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung erheblich sind, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir in folgendem Zeitraum in Textform stellen:
- nach Ihrer Vertragserklärung,
- aber noch vor Vertragsannahme.
Beantwortet eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen für Sie und kennt diese Person den gefahrerheblichen Umstand oder handelt sie arglistig, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. Wir können in einem solchen Fall
- vom Vertrag zurücktreten,
- den Vertrag kündigen,
- den Vertrag ändern oder
- den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Rücktritt
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten.
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn
- weder eine vorsätzliche,
- noch eine grob fahrlässige
Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls,
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war.
Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtet.
Kündigung
Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestandteil.
Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben, fristlos kündigen, wenn
- wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder
- wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand ausschließen.
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertragsänderung hinweisen.
Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erhalten.
Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Monatsfrist noch nicht verstrichen ist.
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
Anfechtung
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Erweiterung des Versicherungsschutzes
Die vorstehenden Regelungen zur Anzeigepflicht und ihren Folgen gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.
Erweiterte Anerkennung
Wir erkennen an, dass uns alle Umstände bekannt geworden sind, die im Zeitpunkt der Antragstellung gegeben und für die Übernahme der Gefahr erheblich waren, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen worden sind.
Was bedeutet das konkret?
Vor Vertragsschluss müssen Sie alle gefahrerheblichen Umstände, nach denen der Versicherer in Textform fragt, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Machen Sie hier falsche oder unvollständige Angaben, kann der Versicherer je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, kündigen, die Bedingungen ändern oder wegen arglistiger Täuschung anfechten. Diese Rechte darf er nur unter bestimmten Voraussetzungen ausüben und muss dabei Fristen einhalten, etwa eine Monatsfrist ab Kenntnis sowie eine grundsätzliche Höchstdauer von fünf – bei Vorsatz oder Arglist zehn – Jahren.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Fragen des Versicherers beantworten?
Sie müssen alle bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen in Textform gefragt wird, bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung wahrheitsgemäß und vollständig anzeigen. Die Pflicht gilt auch für Fragen, die nach Ihrer Vertragserklärung, aber noch vor Vertragsannahme in Textform gestellt werden.
Was passiert, wenn ich die Anzeigepflicht verletze?
Der Versicherer kann je nach Fall vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen, ihn ändern oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten. Bei arglistiger Verletzung ist der Versicherer nicht zu Leistungen verpflichtet.
Wann darf der Versicherer nicht mehr zurücktreten oder kündigen?
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Verletzung vorliegt. Zudem entfallen die Rechte, wenn der Versicherer den Vertrag – gegebenenfalls zu anderen Bedingungen – auch bei Kenntnis der Umstände geschlossen hätte, oder wenn er den nicht angezeigten Umstand kannte.
Wie lange kann der Versicherer seine Rechte geltend machen?
Er muss die Rechte innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Verletzung schriftlich geltend machen. Grundsätzlich erlöschen die Rechte fünf Jahre nach Vertragsschluss; bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung beträgt die Frist zehn Jahre. Ist der Versicherungsfall vor Fristablauf eingetreten, können die Rechte auch danach geltend gemacht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023