Bei der Barmenia Hausratversicherung darf der Versicherer mindestens einmal pro Kalenderjahr überprüfen, ob die bestehenden Beiträge unverändert bleiben oder ob sie erhöht oder gesenkt werden müssen. Grundlage sind versicherungsmathematische Grundsätze sowie die tatsächliche Schaden- und Kostenentwicklung. Fällt der Beitrag höher aus, bleibt ein Anpassungsbedarf von bis zu 5 % des Jahresbeitrags unberücksichtigt; bei einer Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Prüfung der Beiträge
Der Versicherer ist berechtigt, mindestens einmal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu prüfen, ob die Beiträge beibehalten werden können oder ob eine Anpassung – also eine Erhöhung oder Absenkung – vorgenommen werden muss. Zweck der Prüfung ist es, eine sachgemäße Berechnung der Beiträge sicherzustellen und die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen zu gewährleisten.
Regeln der Prüfung
Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende Regeln:
- Der Versicherer wendet die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an.
- Der Versicherer ist berechtigt, Veränderungen der seit der letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich eingetretenen Schaden- und Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Bei steigenden Kosten werden nur solche Erhöhungen berücksichtigt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Dazu zählen Erhöhungen der Verwaltungskosten, höhere Regulierungskosten für Schadensfälle, inflationär bedingte Preissteigerungen und Steuererhöhungen. Eine Anpassung der Beiträge aus Gründen der Gewinnsteigerung oder Ähnlichem kommt nicht in Betracht.
- Der Versicherer ist berechtigt, auch statistische Erkenntnisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. sowie Ermittlungen eines gegebenenfalls beauftragten unabhängigen Treuhänders zu berücksichtigen.
Beitragserhöhung
Ergibt die Prüfung höhere Beiträge als die bisherigen, ist der Versicherer berechtigt, die Beiträge um die Differenz anzuheben. Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis zu 5 % des Jahresbeitrags bleibt unberücksichtigt. Diese Grenze kann der Versicherer in Folgejahren vortragen.
Beitragsermäßigung
Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge als die bisherigen, ist der Versicherer verpflichtet, die Beiträge um die Differenz abzusenken.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer aufgrund seines Beitragsanpassungsrechts den Beitrag, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Der Versicherer teilt die Beitragserhöhung spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden mit und weist auf das Kündigungsrecht hin. Für eine Kündigung infolge einer Beitragserhöhung, die erst nach Verlängerung der bei Vertragsbeginn vereinbarten Vertragslaufzeit vorgenommen wurde, gilt die tägliche Kündigungsmöglichkeit.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf mindestens einmal pro Kalenderjahr prüfen, ob die Beiträge gleich bleiben oder angepasst werden müssen. Steigen die Beiträge, dürfen sie um die Differenz erhöht werden, wobei ein Anpassungsbedarf bis zu 5 % des Jahresbeitrags zunächst unberücksichtigt bleibt und in Folgejahren vorgetragen werden kann. Sinken die Beiträge rechnerisch, muss der Versicherer sie absenken. Bei einer Erhöhung hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wie oft darf die Barmenia meinen Hausratbeitrag überprüfen?
Der Versicherer ist berechtigt, mindestens einmal im Kalenderjahr bei bestehenden Verträgen zu prüfen, ob die Beiträge beibehalten oder angepasst werden müssen.
Kann der Beitrag auch aus Gründen der Gewinnsteigerung erhöht werden?
Nein. Eine Anpassung der Beiträge aus Gründen der Gewinnsteigerung oder Ähnlichem kommt nicht in Betracht. Berücksichtigt werden nur bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Erhöhungen wie Verwaltungskosten, Regulierungskosten, inflationär bedingte Preissteigerungen und Steuererhöhungen.
Ab welcher Höhe wird ein Anpassungsbedarf berücksichtigt?
Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis zu 5 % des Jahresbeitrags bleibt unberücksichtigt. Diese Grenze kann der Versicherer in Folgejahren vortragen.
Was kann ich tun, wenn mein Beitrag erhöht wird?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam geworden wäre. Der Versicherer teilt die Erhöhung spätestens einen Monat vorher mit und weist auf das Kündigungsrecht hin.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023