Wird auf einer Kreuzfahrt oder im Schlafwagenabteil aufgebrochen und gestohlen, leistet die Barmenia in der Hausratversicherung Entschädigung für versicherte Sachen, die aus verschlossenen Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen entwendet oder dabei zerstört oder beschädigt werden. Auch der Einsatz falscher Schlüssel oder ungeeigneter Werkzeuge zählt dabei als Aufbrechen.
Der Versicherer leistet auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch das Aufbrechen verschlossener Schiffskabinen auf Kreuzfahrtschiffen oder verschlossener Schlafwagenabteile entwendet werden. Das gilt ebenso, wenn versicherte Sachen bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden.
Dem Aufbrechen wird gleichgestellt:
- die Verwendung falscher Schlüssel
- die Verwendung anderer Werkzeuge, die nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmt sind
Was bedeutet das konkret?
Wenn auf einer Kreuzfahrt eine verschlossene Schiffskabine oder ein verschlossenes Schlafwagenabteil aufgebrochen wird, sind die dabei entwendeten Sachen mitversichert. Auch Sachen, die bei diesem Vorfall zerstört oder beschädigt werden, sind abgedeckt. Als Aufbrechen gilt dabei auch, wenn falsche Schlüssel oder ungeeignete Werkzeuge benutzt werden, um die Tür oder ein Behältnis zu öffnen.
Häufige Fragen
Sind gestohlene Sachen aus einer Schiffskabine auf einer Kreuzfahrt versichert?
Ja. Werden versicherte Sachen durch Aufbrechen einer verschlossenen Schiffskabine auf einem Kreuzfahrtschiff entwendet, wird dafür Entschädigung geleistet.
Gilt der Schutz auch für Schlafwagenabteile?
Ja. Auch das Aufbrechen verschlossener Schlafwagenabteile ist erfasst, wenn dabei versicherte Sachen entwendet, zerstört oder beschädigt werden.
Zählt der Einsatz falscher Schlüssel ebenfalls als Aufbrechen?
Ja. Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel sowie anderer Werkzeuge gleich, die nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmt sind.
Sind auch beschädigte Sachen abgedeckt, nicht nur gestohlene?
Ja. Neben entwendeten Sachen werden auch solche entschädigt, die bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023