Werden bei der Barmenia Hausratversicherung im Zuge eines Einbruchdiebstahls oder Raubs Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet oder weggenommen, ersetzt der Versicherer auch den durch den anschließenden Missbrauch dieser Karten entstandenen Schaden – begrenzt auf 2.500,- EUR je Versicherungsfall.
Werden bei einem Einbruchdiebstahl oder einem Raub Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet bzw. weggenommen, ersetzt der Versicherer auch den Schaden, der durch den Missbrauch dieser Karten entsteht.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500,- EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Rahmen eines Einbruchdiebstahls oder Raubs Ihre Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten gestohlen oder weggenommen werden, kommt der Versicherer auch für den Schaden auf, der durch die missbräuchliche Nutzung dieser Karten entsteht. Diese Leistung ist jedoch pro Versicherungsfall auf einen festen Höchstbetrag beschränkt.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung auch, wenn nach einem Einbruch mit gestohlenen Karten Missbrauch getrieben wird?
Ja. Werden bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet bzw. weggenommen, ersetzt der Versicherer auch den durch den Missbrauch dieser Karten entstandenen Schaden.
Wie hoch ist die Entschädigung beim Kartenmissbrauch maximal?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500,- EUR begrenzt.
Für welche Kartenarten gilt der Schutz bei Missbrauch?
Der Schutz gilt für Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten, die bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet bzw. weggenommen werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023