Die Barmenia Hausratversicherung leistet nicht für Schäden durch weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch – und zwar unabhängig davon, ob weitere Ursachen mitgewirkt haben. Auch bei Raub gilt eine Einschränkung: Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, sind grundsätzlich nicht versichert, es sei denn, dies geschieht innerhalb des Versicherungsorts der Tathandlung.
Nicht versicherte Schäden
Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die durch weitere Naturgefahren verursacht werden. Dazu zählen:
- Überschwemmung
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Dies gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Nicht versicherte Schäden bei Raub
Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Geschieht dies allerdings innerhalb des Versicherungsorts, an dem die Tathandlungen verübt werden, sind diese Sachen versichert.
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden durch bestimmte Naturgefahren – etwa Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch – besteht kein Versicherungsschutz, auch wenn zusätzlich andere Ursachen eine Rolle gespielt haben. Bei einem Raub sind Sachen, die man erst auf Verlangen des Täters herbeischafft, grundsätzlich nicht mitversichert. Anders ist es, wenn das Herbeischaffen innerhalb des Versicherungsorts geschieht, an dem die Tat verübt wird – dann sind diese Sachen versichert.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Überschwemmung oder Erdbeben abgedeckt?
Nein. Für Schäden durch weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch besteht kein Versicherungsschutz.
Gilt der Ausschluss der Naturgefahren auch, wenn andere Ursachen mitgewirkt haben?
Ja. Der Ausschluss gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Sind bei einem Raub Sachen versichert, die ich erst auf Verlangen des Täters herbeischaffe?
Grundsätzlich nicht. Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Wann sind auf Verlangen herangeschaffte Sachen bei Raub doch versichert?
Sie sind versichert, wenn das Herbeischaffen innerhalb des Versicherungsorts geschieht, an dem die Tathandlungen verübt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023