Bei der Barmenia Hausratversicherung wird die Entschädigung fällig, sobald der Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt ist. Schon einen Monat nach der Schadenmeldung lässt sich eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen, und ab dem Tag der Schadenmeldung fallen Zinsen zwischen 4 % und 6 % pro Jahr an.
Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gelten die folgenden Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
Entschädigung
Die Entschädigung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Zinssatz
Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er beträgt mindestens 4 % und höchstens 6 % Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen für die Fälligkeit und für die Verzinsung der Entschädigung gilt:
- Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Ihres Verschuldens die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Was bedeutet das konkret?
Die Zahlung wird erst dann fällig, wenn der Versicherer Grund und Höhe des Anspruchs endgültig geklärt hat. Schon einen Monat nach der Schadenmeldung können Sie aber eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen. Ab dem Tag der Schadenmeldung fallen Zinsen an – zwischen 4 % und 6 % pro Jahr –, sofern nicht innerhalb eines Monats gezahlt wurde. Verzögerungen, die Sie selbst verschulden, zählen bei den Fristen nicht mit.
Häufige Fragen
Ab wann muss die Barmenia die Entschädigung auszahlen?
Die Entschädigung wird fällig, sobald der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Kann ich schon vor der endgültigen Feststellung Geld bekommen?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Wie hoch sind die Zinsen auf die Entschädigung?
Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem Basiszinssatz des BGB, mindestens jedoch bei 4 % und höchstens bei 6 % pro Jahr. Verzinst wird ab dem Tag der Schadenmeldung, außer die Entschädigung wurde innerhalb eines Monats geleistet.
Was passiert bei Verzögerungen, die ich selbst verschulde?
Zeiträume, in denen die Entschädigung wegen Ihres Verschuldens nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann, werden bei der Berechnung der Fristen für Fälligkeit und Verzinsung nicht berücksichtigt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023