Bei der Barmenia Hausratversicherung beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sobald der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit gezahlt wird – für die Naturgefahren Überschwemmung und Rückstau jedoch erst nach einer 14-tägigen Wartezeit. Geregelt ist außerdem, wie lange der Vertrag läuft, wann er sich stillschweigend verlängert, wie Sie und der Versicherer kündigen können und was beim Wegfall des versicherten Risikos oder im Todesfall gilt.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlen.
Wenn Versicherungsschutz für die weiteren Naturgefahren "Überschwemmung" und "Rückstau" vereinbart wurde, beginnt der Versicherungsschutz für diese Gefahren nicht vor dem Ablauf der 14-tägigen Wartezeit.
Dauer und Ende des Vertrages
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr und danach weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend. Das gilt nicht, wenn der anderen Vertragspartei bis zum jeweiligen Ablauftermin eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsbeendigung
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Während der bei Vertragsbeginn vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform kündigen. Eine Frist müssen Sie dabei nicht einhalten.
Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie können den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt kündigen.
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Textform kündigen.
Kündigung nach dem Versicherungsfall
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können Sie oder wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugegangen sein.
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Wegfall des versicherten Risikos
Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauerhaft wegfällt, erlischt die Versicherung bezüglich dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Risikos erfahren.
Uns steht der Beitrag zu, den wir hätten erheben können, wenn die Versicherung dieses Risikos nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall erfahren.
Als Wegfall des versicherten Risikos gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates:
- wenn Sie in eine stationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen werden;
- nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
- Im Fall Ihres Todes endet das Versicherungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, zu dem wir über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung Kenntnis erhalten, spätestens jedoch zwei Monate nach Ihrem Tod. Dies gilt nicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie Sie.
Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Risikos.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zum im Versicherungsschein genannten Termin, sofern der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird; für Überschwemmung und Rückstau greift er erst nach 14 Tagen Wartezeit. Der Vertrag läuft für den vereinbarten Zeitraum und verlängert sich ohne Kündigung jeweils um ein Jahr. Nach einem Schadenfall können beide Seiten kündigen, ebenso können Sie im Verlängerungsjahr täglich kündigen. Löst sich der versicherte Hausrat dauerhaft auf – etwa bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung, Aufgabe einer Zweitwohnung oder im Todesfall –, endet der Schutz für dieses Risiko.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich mit meiner Hausratversicherung geschützt?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlen. Für Überschwemmung und Rückstau beginnt er frühestens nach Ablauf der 14-tägigen Wartezeit.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Der Vertrag verlängert sich mit Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr und danach von Jahr zu Jahr stillschweigend, sofern nicht bis zum jeweiligen Ablauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündigung zugegangen ist.
Wie kann ich nach dem ersten Verlängerungsjahr kündigen?
Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des Tages, an dem uns die Kündigung zugeht. Eine Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt ist ebenfalls möglich.
Was passiert mit der Versicherung im Todesfall des Versicherungsnehmers?
Bei vollständiger und dauerhafter Haushaltsauflösung endet das Versicherungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer davon Kenntnis erhält, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod. Dies gilt nicht, wenn bis dahin ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023