Wer seinen Hausrat bei der Barmenia und zusätzlich bei einem anderen Versicherer gegen dieselbe Gefahr absichert, muss diese Doppelversicherung unverzüglich melden und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme angeben. Übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert, liegt eine Mehrfachversicherung vor, bei der insgesamt nie mehr als der entstandene Schaden ersetzt wird; eine in betrügerischer Absicht geschlossene Mehrfachversicherung ist nichtig, und es gibt Wege, die Mehrfachversicherung durch Aufhebung oder Herabsetzung wieder zu beseitigen.
Anzeigepflicht
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Verletzen Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, sind wir unter den beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erhalten haben.
Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist und
- die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder
- aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden übersteigt.
Die Versicherer sind als Gesamtschuldner verpflichtet. Jeder hat für den Betrag aufzukommen, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrag obliegt. Sie können aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens verlangen. Dies gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
Erhalten Sie oder der Versicherte aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag. Die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt darf nicht höher sein, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Beiträge errechnet wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch so, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.
Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erhalten.
Beseitigung der Mehrfachversicherung
Haben Sie den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, können Sie verlangen, dass
- der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird oder
- die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem uns die Erklärung zugeht.
Diese Regelungen sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, können Sie nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern absichern, müssen Sie das dem Versicherer sofort mitteilen und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme nennen. Melden Sie das vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht, kann der Versicherer kündigen oder ganz bzw. teilweise leistungsfrei sein. Bei einer Mehrfachversicherung haften die Versicherer gemeinsam, insgesamt erhalten Sie jedoch nie mehr als Ihren tatsächlichen Schaden. Wurde die Mehrfachversicherung ohne Betrugsabsicht und ohne Kenntnis geschlossen, können Sie die Aufhebung des späteren Vertrags oder eine Herabsetzung der Versicherungssumme verlangen.
Häufige Fragen
Muss ich es melden, wenn ich meinen Hausrat zusätzlich bei einem anderen Versicherer absichere?
Ja. Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, muss dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitteilen und dabei den anderen Versicherer sowie die Versicherungssumme angeben.
Was passiert, wenn ich die andere Versicherung nicht anzeige?
Verletzen Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer unter den beschriebenen Voraussetzungen kündigen oder ganz bzw. teilweise leistungsfrei sein. Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles von der anderen Versicherung Kenntnis erhalten hat.
Bekomme ich bei einer Doppelversicherung die Entschädigung doppelt ausgezahlt?
Nein. Zwar haften die Versicherer als Gesamtschuldner, insgesamt können Sie aber nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens verlangen. Die Entschädigung aus allen Verträgen zusammen darf nicht höher sein, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen nur in einem Vertrag versichert gewesen wäre.
Was gilt, wenn ich die Mehrfachversicherung nur zum eigenen Vorteil abgeschlossen habe?
Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erhält.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Basis 2023