Wer bei der Barmenia (Adcuri) in der Barmenia (Adcuri) Hausratversicherung einen Schaden hat, muss zuerst das im Versicherungsschein genannte Barmenia-Servicetelefon anrufen – dieses ist rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres erreichbar. Die telefonische Meldung ist als Obliegenheit vereinbart; anschließend wird ein passender Dienstleister mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen beauftragt.
Damit der Versicherer im Versicherungsfall seine Leistung erbringen kann, müssen Sie oder eine versicherte Person das im Versicherungsschein genannte Barmenia-Servicetelefon anrufen.
Die Pflicht, das Barmenia-Servicetelefon zur Schadenmeldung zu benutzen, wird ausdrücklich als Obliegenheit vereinbart. Das Barmenia-Servicetelefon steht hierfür an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung.
Melden Sie oder die versicherte Person einen Versicherungsfall nicht über das Barmenia-Servicetelefon, so gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Der Versicherer wählt entsprechend den vereinbarten Service- und Hilfeleistungen einen Dienstleister aus, der mit der Erfüllung dieser Leistungen vertraut ist. Diesen Dienstleister beauftragt er mit der Ausführung der mit Ihnen in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen im zugesagten Umfang.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Schaden ein, müssen Sie oder eine versicherte Person zuerst das im Versicherungsschein angegebene Barmenia-Servicetelefon anrufen. Dieser Anruf ist als verbindliche Obliegenheit vereinbart, und die Hotline ist jederzeit erreichbar. Melden Sie den Schaden nicht auf diesem Weg, kann das Folgen für Ihre Leistung haben. Anschließend beauftragt der Versicherer einen geeigneten Dienstleister mit den vereinbarten Leistungen.
Häufige Fragen
Wie muss ich einen Schaden bei der Hausratversicherung melden?
Sie oder eine versicherte Person müssen das im Versicherungsschein genannte Barmenia-Servicetelefon anrufen, damit der Versicherer seine Leistung erbringen kann.
Wann ist das Barmenia-Servicetelefon erreichbar?
Das Barmenia-Servicetelefon steht an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung.
Was passiert, wenn ich den Schaden nicht über das Servicetelefon melde?
Die Meldung über das Barmenia-Servicetelefon ist als Obliegenheit vereinbart. Melden Sie den Versicherungsfall nicht auf diesem Weg, greifen die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Wer erbringt die vereinbarten Service- und Hilfeleistungen?
Der Versicherer wählt einen mit diesen Leistungen vertrauten Dienstleister aus und beauftragt ihn mit der Ausführung der im Vertrag vereinbarten Leistungen im zugesagten Umfang.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Internet-Schutzbrief 2023