Wer bei der Barmenia (Adcuri) eine Barmenia (Adcuri) Hausratversicherung mit Datenrettung hat, muss seine Daten mit Schutzmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik sichern, etwa durch Virenscanner oder Firewall. Nach einem Versicherungsfall gilt: den Schaden unverzüglich über das Servicetelefon melden, sich abstimmen, den Schaden gering halten und Belege vorlegen. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Leistungskürzung, vollständigen Leistungsverlust und im Ernstfall die fristlose Kündigung des Vertrags.
Bezüglich der Leistung „Datenrettung" sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihre Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind. Diese Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Sie können auch durch Dritte erfolgen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Welche Obliegenheiten müssen Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls beachten?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie die folgenden Pflichten:
- Melden Sie uns den Versicherungsfall unverzüglich über das Barmenia-Servicetelefon.
- Stimmen Sie sich mit uns darüber ab, ob und welche Leistungen erbracht werden.
- Halten Sie den Schaden so gering wie möglich und beachten Sie unsere Weisungen.
- Gestatten Sie uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht und legen Sie uns Originalbelege zum Nachweis der Schadenhöhe vor.
- Unterstützen Sie uns bei der Geltendmachung der aufgrund unserer Leistungen auf uns übergegangenen Ansprüche gegenüber Dritten und händigen Sie uns die hierfür benötigten Unterlagen aus.
Welche Rechtsfolgen haben Obliegenheitsverletzungen?
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:
- Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
- Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Unser Kündigungsrecht
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, können wir zusätzlich zu den zuvor genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats erklären, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Was bedeutet das konkret?
Für die Datenrettung müssen Sie Ihre Daten mit zeitgemäßen Sicherheitsmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall schützen; das darf auch ein Dritter übernehmen. Tritt ein Versicherungsfall ein, müssen Sie ihn unverzüglich melden, sich mit dem Versicherer abstimmen, den Schaden klein halten, Untersuchungen zulassen, Belege vorlegen und bei Ansprüchen gegenüber Dritten mithelfen. Verletzen Sie eine Obliegenheit vorsätzlich, entfällt die Leistung; bei grober Fahrlässigkeit kann sie gekürzt werden. Zusätzlich kann der Versicherer bei Verletzung vorvertraglicher Pflichten innerhalb eines Monats nach Kenntnis fristlos kündigen.
Häufige Fragen
Was muss ich für die Leistung Datenrettung selbst tun?
Sie müssen dafür sorgen, dass Ihre Daten durch Sicherheitsmaßnahmen oder -techniken wie Virenscanner oder Firewall nach dem Stand der Technik gesichert oder geprüft werden. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.
Was ist nach einem Schadenfall zu beachten?
Sie müssen den Versicherungsfall unverzüglich über das Barmenia-Servicetelefon melden, sich mit dem Versicherer abstimmen, den Schaden so gering wie möglich halten, seine Weisungen beachten, zumutbare Untersuchungen gestatten, Originalbelege vorlegen und bei übergegangenen Ansprüchen gegenüber Dritten unterstützen.
Welche Folgen hat es, wenn ich eine Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer nicht leistungspflichtig. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung je nach Schwere des Verschuldens gekürzt werden; weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird nicht gekürzt.
Kann der Versicherer wegen einer Obliegenheitsverletzung kündigen?
Ja. Verletzen Sie eine vor dem Versicherungsfall zu erfüllende Obliegenheit, kann der Versicherer fristlos kündigen – innerhalb eines Monats ab Kenntnis. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig war.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Internet-Schutzbrief 2023