Bei der Barmenia (Adcuri) Hausratversicherung von Barmenia (Adcuri) beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sobald der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit gezahlt wird – für die Leistung "Datenrettung" gilt allerdings eine dreimonatige Wartezeit. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr und kann ab dem ersten Verlängerungsjahr täglich in Textform gekündigt werden; auch nach einem Versicherungsfall besteht ein Kündigungsrecht.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlen. Für Versicherungsfälle aus der Leistung "Datenrettung" beginnt der Schutz jedoch nicht vor Ablauf der dreimonatigen Wartezeit.
Dauer und Ende des Vertrages
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr und danach weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend. Das gilt, wenn nicht bis zum jeweiligen Ablauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsbeendigung
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Während der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Textform kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.
Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages, an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie können den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt kündigen.
Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Textform kündigen.
Kündigung nach Versicherungsfall
Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung in Textform zugegangen sein. Im Falle eines Rechtsstreits gilt diese Frist ab Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils.
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres.
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Versicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebenen Zeitpunkt.
Ausnahme: Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zum Zeitpunkt im Versicherungsschein, sobald Sie den ersten Beitrag rechtzeitig zahlen; für die Datenrettung gilt vorher eine dreimonatige Wartezeit. Läuft der Vertrag aus und wird nicht gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um jeweils ein Jahr. Ab dem ersten Verlängerungsjahr können Sie täglich in Textform kündigen, der Versicherer nur mit drei Monaten Frist zum Ablauftermin. Nach einem Versicherungsfall haben beide Seiten ein zusätzliches Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit zahlen. Für die Leistung Datenrettung greift der Schutz erst nach Ablauf der dreimonatigen Wartezeit.
Was passiert, wenn ich den Vertrag nicht kündige?
Der Vertrag verlängert sich mit Ablauf der Vertragslaufzeit stillschweigend um ein Jahr und danach weiter von Jahr zu Jahr, sofern keine Kündigung fristgerecht zugegangen ist.
Wie kann ich nach der ersten Verlängerung kündigen?
Ab Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie täglich in Textform kündigen. Der Vertrag endet dann mit Ablauf des Tages, an dem uns die Kündigung zugeht, oder zu einem von Ihnen bestimmten späteren Zeitpunkt.
Kann der Vertrag nach einem Schaden gekündigt werden?
Ja. Nach einer erbrachten Leistung oder einer Klage auf Leistung können sowohl Sie als auch der Versicherer kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der Leistung beziehungsweise nach Abschluss eines Rechtsstreits in Textform zugehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Internet-Schutzbrief 2023