Bei Barmenia (Adcuri) gilt: beim Barmenia-Internet-Schutzbrief zur Hausratabsicherung erhalten Sie mit dem Online-Schutz-Radar einen rund um die Uhr laufenden Service, der Identitätsdiebstahl im Internet frühzeitig erkennt, dazu eine telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt bei internetbezogenen Rechtsfragen sowie Versicherungsleistungen bei Cyber-Mobbing – etwa die Löschung rufschädigender Inhalte und psychologische Akutintervention – und Unterstützung bei der Datenrettung von privaten Geräten.
Bevor Sie die Versicherungsleistungen des Barmenia-Internet-Schutzbriefs in Anspruch nehmen, hilft Ihnen das Online-Schutz-Radar, rechtzeitig einen Identitätsdiebstahl im Internet zu erkennen. So können Sie mit Hilfe der Versicherungsleistungen den Schaden wieder beheben oder Schlimmeres verhindern.
Was ist Identitätsdiebstahl?
Identitätsdiebstahl ist das unberechtigte Abfangen oder Ausspähen von Identitätsdaten/Berechtigungsdaten im Internet sowie die missbräuchliche Verwendung einer fremden Identität im Internet.
Identitätsdaten/Berechtigungsdaten sind alle Angaben mit persönlichem Bezug, zum Beispiel Benutzernamen, Anmeldedaten, Passwörter, IP-Adresse, E-Mail-Adresse, IBAN, Sozialversicherungsnummer, Personalausweisnummer, Reisepassnummer, Führerscheinnummer und Bankverbindungen.
Welche Leistungen erbringen wir im Zusammenhang mit Identitätsdiebstahl?
Wir vermitteln Ihnen die Dienstleistung Online-Schutz-Radar über einen spezialisierten Anbieter zur frühzeitigen Erkennung, Aufdeckung und Feststellung von Risiken im Internet und tragen die dafür anfallenden Kosten. Der Anbieter setzt eine spezielle P2P-Technologie und forensische P2P-Methoden ein, um Ihnen eine Überwachung von Dateioffenlegungen in P2P-Netzwerken (inkl. BitTorrent „Darknet") zu bieten.
Es handelt sich um eine Serviceleistung und nicht um eine Versicherungsleistung. Daher ist die Nutzung des Online-Schutz-Radars für Sie und die mitversicherten Personen nicht an einen Versicherungsfall oder sonstige Voraussetzungen gebunden.
Was ist das Online-Schutz-Radar?
Unser Dienstleister bietet diverse Methoden zur Erkennung, Aufdeckung und Feststellung von Risiken im Internet. Dabei wird das Internet durch das Online-Schutz-Radar sieben Tage die Woche, rund um die Uhr „gescannt", um etwaige Risiken zu erkennen:
Durch die Offenlegung persönlicher Daten (Schutz personenbezogener Daten). Dazu gehören unter anderem:
- Name und Anschrift;
- Kreditkartennummer;
- Führerschein, Passnummer usw.;
- Debit-Card-Nummern (z. B. Maestro- oder Bankkarte);
- Bankkontonummern.
Durch die Betätigung von Online-Einkäufen (Schutz von Onlinekonten). Dazu gehören unter anderem:
- E-Mail-Adressen;
- Benutzernamen von Konten in sozialen Netzwerken;
- Datenschutz und Reduzierung von Junk-E-Mails.
Mittels einer erweiterten Datenschutzkontrolle kann das Online-Schutz-Radar die personenbezogenen Daten identifizieren und persönliche Informationen aus den Online-Marketing-Datenbanken entfernen. Dadurch bekommen Sie die Kontrolle über Ihre persönlichen Online-Daten zurück.
Mittels speziell abgestimmter Anwendungen und Expertenanalyse ermöglicht das Online-Schutz-Radar den nötigen Schutz für die Konten von Kindern in sozialen Netzwerken. So werden zum Beispiel Facebook-Posts, Tweets und die Instagram-Seite auf potenzielle Risiken von Internet-Mobbing und andere verdächtige Aktivitäten kontrolliert. Werden potenzielle Risiken festgestellt, benachrichtigt das Online-Schutz-Radar die Sorgeberechtigten (Schutz vor Internet-Mobbing und Cyberkriminellen).
Wie informiert Sie das Online-Schutz-Radar?
Sämtliche Risiken rund um die persönlichen Daten werden Ihnen proaktiv in Form einer E-Mail geschickt.
Welche Suchtermini können Sie überwachen lassen?
Folgende Suchtermini können Sie nach Ihrer Registrierung im Barmenia-Service-Portal (https://www.barmenia-internetschutz.de) auswählen und durch das Online-Schutz-Radar überwachen lassen:
- Name, Vorname;
- Anschrift (postalische Adresse);
- E-Mail-Adresse;
- Telefonnummer (Handy und Festnetz);
- Kreditkartennummer;
- Debit-Card-Nummer (z. B. Maestro Card);
- Social-Media-Accounts (vorausgesetzt, dass Login-Daten vom Kunden bereitgestellt werden);
- Personalausweisnummer;
- Reisepassnummer;
- Bankkonto-Nummer (IBAN).
Sie haben die freie Wahl, insgesamt 10 Suchtermini zu hinterlegen. Dabei dürfen Sie einzelne Kriterien mehrmals einrichten, solange die Gesamtsumme von 10 Termini nicht überschritten wird.
Wie melden Sie sich an?
Das Portal für die Online-Services (z. B. Online-Schutz-Radar) erreichen Sie unter https://www.barmenia-internetschutz.de. Bitte geben Sie bei der ersten Anmeldung als Benutzernamen Ihre vollständige Versicherungsschein-Nummer und als Passwort Ihre im Versicherungsschein genannte Postleitzahl ein.
Telefonische Rechtsberatung
Wir vermitteln Ihnen eine telefonische Rechtsberatung für einen ersten telefonischen Rat oder eine erste telefonische Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt. Dies gilt für Rechtsangelegenheiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Ihren Internetaktivitäten stehen, insbesondere wenn es um Online-Shopping oder Urheberrechtsverletzungen geht (z. B. nach einem angeblich illegalen Download) oder wenn Sie Auskunft zum Handlungsspielraum bei Cyber-Mobbing benötigen. Es muss deutsches Recht anwendbar sein. Außerdem darf diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängen.
Versicherungsleistungen
Wir erbringen Versicherungsleistungen in den nachfolgend genannten Fällen und übernehmen die Kosten bis zur jeweils beschriebenen Höhe.
Hilfe bei „Cyber-Mobbing"
Was ist „Cyber-Mobbing"?
Als „Cyber-Mobbing" (auch Cyber-Bullying, E-Mobbing und Ähnliches) gilt die schwerwiegende oder über einen längeren Zeitraum anhaltende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der versicherten Person. Diese Verletzung erfolgt durch in objektiv nachvollziehbarer Weise erkennbares, absichtliches Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen gegenüber ausgewählten Adressaten mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel, zum Beispiel im Internet mit Hilfe von E-Mails, Instant Messenger, sozialen Netzwerken, Videos, Portalen oder per Handy-SMS.
Dem steht es gleich, wenn Sie in Ihrer Reputation durch Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung angegriffen werden. Dies gilt, wenn dies mit Hilfe von Fotografien, Texten, Videos oder öffentlichen Erklärungen geschieht, die im Internet über einen Blog, ein Diskussionsforum, ein soziales Netzwerk oder eine Website verbreitet werden und Sie in objektiv nachvollziehbarer Weise betreffen.
Welche Leistungen erbringen wir bei Cyber-Mobbing?
Sollten Sie schwerwiegend von Cyber-Mobbing betroffen sein und deshalb bei der zuständigen Behörde einen Strafantrag gestellt haben, erbringen wir die folgenden Leistungen.
Löschung rufschädigender Inhalte:
Wir unterstützen Sie bei dem Vorhaben der Löschung rufschädigender Inhalte, die über Sie verbreitet werden. Dazu schalten wir einen geeigneten Dienstleistungspartner ein. Wir übernehmen die Kosten für den Dienstleister bis zu 5.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Von der Kostenübernahme ziehen wir eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50 EUR ab. Wir können keine Erfolgsgarantie für die Löschung rufschädigender Inhalte geben.
Ein Versicherungsfall umfasst maximal einen Absender mit allen bei Meldung des Versicherungsfalls bereits erkennbaren Nachrichten des definierten Inhaltes. Absender können Verfasser rufschädigender Inhalte, Betreiber von Web-Seiten, Portalen, Internet-Foren, Blogs oder Betreiber von Social-Media-Plattformen sein. Als Absender gilt die bei Versand oder Bekanntgabe genannte Adresse, der Nutzer-Name oder ein Synonym. Handelt es sich um eine identifizierbare Person, die mehrere Synonyme bzw. „Tarn-Adressen" verwendet, gilt die Person mit allen bekannten Absender-Adressen als ein Absender. Es werden bis zu drei Löschungsversuche je Absender unternommen.
Psychologische Akutintervention:
Sollten Sie Opfer von Cyber-Mobbing gemäß vorstehender Beschreibung sein, stellen wir auf Ihren Wunsch den Kontakt zu einem Psychologen her und leiten eine psychologische Akutintervention für die betroffenen Personen ein.
Datenrettung
Wir organisieren den Versuch der Datenrettung von der im Gerät installierten Festplatte eines Ihrer folgenden privat genutzten Geräte: PC, Notebook/Laptop, Smartphone oder Tablet, wenn
- die Daten nach einem Hardwaredefekt nicht mehr abrufbar sind und gesichert werden müssen oder
- ein Datenverlust auf Grund schädlicher Programme (z. B. Viren oder Würmer) eingetreten ist.
Wir übernehmen die Kosten für den von uns beauftragten Dienstleister zur Datenrettung bis maximal 500 EUR, jedoch nicht öfter als für einen Schadensfall in drei Kalenderjahren. Bei Smartphones und Tablets ziehen wir eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50 EUR je Versicherungsfall von der Kostenübernahme ab.
Wartezeit:
Der Versicherungsschutz für die Leistung „Datenrettung" beginnt erst nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten. Die Wartezeit beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Vertragsbeginn. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
Voraussetzung für die Leistung ist, dass Ihre Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Wir können keine Garantie für die erfolgreiche, vollständige Wiederherstellung Ihrer Daten abgeben.
Was bedeutet das konkret?
Der Internet-Schutzbrief kombiniert kostenlose Serviceleistungen mit echten Versicherungsleistungen. Als Service läuft das Online-Schutz-Radar rund um die Uhr und warnt Sie per E-Mail, wenn persönliche Daten im Internet auftauchen; dazu gibt es eine telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt bei internetbezogenen Fragen. Als Versicherungsleistung wird bei schwerwiegendem Cyber-Mobbing – nach Strafantrag – die Löschung rufschädigender Inhalte bis 5.000 EUR (abzüglich 50 EUR Selbstbeteiligung) organisiert sowie eine psychologische Akutintervention. Außerdem übernimmt der Versicherer die Datenrettung privater Geräte bis 500 EUR, allerdings erst nach drei Monaten Wartezeit und nur bei technisch abgesicherten Daten.
Häufige Fragen
Muss ich einen Schadensfall haben, um das Online-Schutz-Radar zu nutzen?
Nein. Das Online-Schutz-Radar ist eine Serviceleistung und keine Versicherungsleistung. Die Nutzung ist für Sie und die mitversicherten Personen nicht an einen Versicherungsfall oder sonstige Voraussetzungen gebunden.
Wie viel zahlt der Versicherer für die Löschung rufschädigender Inhalte bei Cyber-Mobbing?
Die Kosten für den Dienstleister werden bis zu 5.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres übernommen, abzüglich einer Selbstbeteiligung von 50 EUR. Voraussetzung ist eine schwerwiegende Betroffenheit und ein bei der zuständigen Behörde gestellter Strafantrag. Je Absender werden bis zu drei Löschungsversuche unternommen; eine Erfolgsgarantie besteht nicht.
Ab wann greift die Leistung Datenrettung und wie hoch ist die Erstattung?
Der Versicherungsschutz für die Datenrettung beginnt erst nach einer Wartezeit von drei Monaten ab dem im Versicherungsschein angegebenen Vertragsbeginn. Die Kosten werden bis maximal 500 EUR übernommen, jedoch nicht öfter als für einen Schadensfall in drei Kalenderjahren. Bei Smartphones und Tablets wird eine Selbstbeteiligung von 50 EUR je Versicherungsfall abgezogen.
Welche Voraussetzung muss ich für die Datenrettung erfüllen?
Ihre Daten müssen durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken wie Virenscanner oder Firewall gesichert oder geprüft sein, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Wird diese Obliegenheit verletzt, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Internet-Schutzbrief 2023