In der Hausratversicherung der Barmenia gelten als Wertsachen unter anderem Bargeld, geladene Geldbeträge auf Karten, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Sachen aus Gold, Platin oder Silber, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände und über 100 Jahre alte Antiquitäten. Wertschutzschränke müssen anerkannt und je nach Gewicht verankert sein, und für Wertsachen gilt eine Entschädigung bis 30 Prozent der Versicherungssumme mit gestaffelten Grenzen außerhalb eines Schranks.
Wertsachen
Als versicherte Wertsachen gelten:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie nicht bereits unter dem vorigen Punkt genannte Sachen aus Silber;
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
Zusätzlich gilt: Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis 30 % der Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Diese Entschädigungsgrenze ist zugleich die Obergrenze, bis zu der Wertsachen insgesamt entschädigt werden.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten – im Rahmen der Leistungsobergrenze in Höhe von 30 % der Versicherungssumme – folgende Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall:
- 1.500 EUR insgesamt für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt;
- 5.000 EUR insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- 25.000 EUR insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
- 15.000 EUR insgesamt für Sachen in Bankschließfächern.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt legt fest, welche Gegenstände als Wertsachen zählen, wann ein Behältnis als Wertschutzschrank gilt und wie viel der Versicherer im Schadenfall höchstens ersetzt. Grundsätzlich sind Wertsachen bis zu 30 Prozent der Versicherungssumme abgesichert. Werden sie nicht in einem verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt, gelten zusätzlich niedrigere Einzelgrenzen je nach Art der Wertsache.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände zählen zu den Wertsachen?
Dazu gehören Bargeld und auf Karten oder Datenträger geladene Geldbeträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände und Silbersachen sowie über 100 Jahre alte Antiquitäten mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wie viel muss ein freistehender Wertschutzschrank wiegen?
Freistehende Wertschutzschränke müssen mindestens 200 kg wiegen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein.
Bis zu welchem Betrag werden Wertsachen erstattet?
Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zu 30 % der Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Diese Grenze ist zugleich die Obergrenze für alle Wertsachen insgesamt.
Welche Grenzen gelten, wenn Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten – innerhalb der 30-Prozent-Obergrenze – je Versicherungsfall 1.500 EUR für Bargeld und geladene Geldbeträge, 5.000 EUR für Urkunden und Wertpapiere, 25.000 EUR für Schmuck und Sachen aus Gold oder Platin sowie 15.000 EUR für Sachen in Bankschließfächern.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023