Zum Hausrat zählen in der Barmenia Hausratversicherung alle Sachen, die dem privaten Haushalt zum Gebrauch oder Verbrauch dienen – einschließlich Wertsachen und Bargeld, eingefügter Sachen wie Einbauküchen, privat genutzter Pedelecs bis 25 km/h, Booten, Flugmodellen, beruflich genutzter eitsgeräte und Haustiere. Auch fremdes Eigentum im Haushalt ist erfasst.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur privaten Nutzung – also zum Gebrauch oder Verbrauch – dienen.
Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Für sie gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen.
Ferner gehören zum Hausrat:
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel, Einbauküchen, Rohre). Dies gilt aber nur, wenn Sie diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben. Sie müssen aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Ebenfalls zum Hausrat gehören folgende nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge und Geräte:
- Elektrofahrräder (sogenannte Pedelecs), die nur dann eine Unterstützung durch einen Elektroantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erhalten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Derartige Pedelecs sind auch dann versichert, wenn sie über eine elektrische Anfahrhilfe verfügen, die das Fahrrad rein elektrisch – also ohne zu treten – auf nicht mehr als 6 km/h beschleunigen.
- selbstfahrende Krankenfahrstühle
- Rasenmäher
- Go-Karts
- Modell- und Spielfahrzeuge
Weiter gehören dazu:
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- nicht zulassungspflichtige Flugmodelle, soweit sie sich nicht in Gebrauch befinden, Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die Ihnen oder einer Person, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. Für Handelswaren und Musterkollektionen ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
- Haustiere, das heißt Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden (z. B. Fische, Hunde, Katzen, Vögel).
Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum, das sich in Ihrem Haushalt befindet. Das gilt nicht für Sachen von Ihren Mietern bzw. Untermietern.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich zählt alles zum Hausrat, was privat im Haushalt gebraucht oder verbraucht wird, einschließlich Wertsachen und Bargeld. Auch fest eingefügte Sachen wie Einbauküchen gehören dazu, wenn Sie sie als Mieter oder Eigentümer selbst beschafft haben, ebenso bestimmte Fahrzeuge wie Pedelecs, Boote, Flugmodelle sowie beruflich genutzte Arbeitsgeräte und Haustiere. Fremdes Eigentum im Haushalt ist mitversichert, nicht aber Sachen von Mietern oder Untermietern.
Häufige Fragen
Sind Einbauküchen und fest verbaute Möbel mitversichert?
Ja, in das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel, Einbauküchen oder Rohre gehören zum Hausrat, aber nur, wenn Sie diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen haben und dafür die Gefahr tragen.
Ist mein Pedelec über den Hausrat versichert?
Ja, nicht versicherungspflichtige Pedelecs gehören zum Hausrat. Sie dürfen nur beim Treten bis höchstens 25 km/h unterstützen. Eine elektrische Anfahrhilfe, die ohne Treten auf nicht mehr als 6 km/h beschleunigt, ist zulässig.
Gehören beruflich genutzte Arbeitsgeräte zum Hausrat?
Ja, Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken von Ihnen oder einer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zählen zum Hausrat. Für Handelswaren und Musterkollektionen ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Ist fremdes Eigentum im Haushalt mitversichert?
Ja, fremdes Eigentum, das sich in Ihrem Haushalt befindet, gehört zum Hausrat. Ausgenommen sind jedoch Sachen von Ihren Mietern bzw. Untermietern.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023