Bei der Barmenia Hausratversicherung ersetzt der Versicherer verdorbene Lebensmittel und kühlpflichtige Medikamente, wenn ein eingeschalteter Kühlschrank oder eine Kühltruhe durch Überspannungsschaden, Blitzschlag oder einen Stromausfall im öffentlichen Stromnetz funktionsunfähig wird und das Kühlgut dadurch unbrauchbar geworden ist. Erstattet werden die Kosten für die Wiederbeschaffung.
Werden in einer Kühltruhe oder einem Kühlschrank aufbewahrte Lebensmittel sowie Medikamente, die gekühlt aufbewahrt werden müssen, unbrauchbar, ersetzt der Versicherer die Kosten für ihre Wiederbeschaffung. Voraussetzung ist, dass das eingeschaltete Gerät funktionsunfähig wird. Dabei genügt es auch, wenn die Funktionsunfähigkeit nur vorübergehend besteht.
Die Funktionsunfähigkeit muss durch eine der folgenden Ursachen ausgelöst werden:
- einen Überspannungsschaden
- Blitzschlag
- einen Stromausfall im öffentlichen Stromnetz
Was bedeutet das konkret?
Wenn dein eingeschalteter Kühlschrank oder deine Kühltruhe ausfällt und die Lebensmittel oder kühlpflichtigen Medikamente darin verderben, ersetzt der Versicherer die Kosten für die Neubeschaffung. Der Ausfall muss durch Überspannung, Blitzschlag oder einen Stromausfall im öffentlichen Stromnetz verursacht sein. Es reicht aus, wenn das Gerät nur vorübergehend nicht funktioniert hat.
Häufige Fragen
Was wird ersetzt, wenn mein Kühlschrank ausfällt und die Lebensmittel verderben?
Erstattet werden die Kosten für die Wiederbeschaffung der unbrauchbar gewordenen Lebensmittel sowie der Medikamente, die gekühlt aufbewahrt werden müssen.
Welche Ursachen für den Geräteausfall sind versichert?
Versichert ist, wenn das eingeschaltete Gerät durch einen Überspannungsschaden, durch Blitzschlag oder durch einen Stromausfall im öffentlichen Stromnetz funktionsunfähig wird.
Muss das Gerät dauerhaft ausgefallen sein, damit gezahlt wird?
Nein. Es reicht aus, wenn das eingeschaltete Gerät gegebenenfalls auch nur vorübergehend funktionsunfähig wird und das Kühlgut dadurch unbrauchbar wird.
Sind auch Medikamente vom Schutz umfasst?
Ja, Medikamente, die gekühlt aufbewahrt werden müssen, sind neben den Lebensmitteln mitversichert, wenn sie durch die Funktionsunfähigkeit des Geräts unbrauchbar werden.
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