Bei der Hausratversicherung der Barmenia sind die Gefahren Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges klar definiert, ebenso Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden. Erklärt wird unter anderem, wann ein Feuer als Brand gilt, wann ein Blitzschlag auch Überspannungsschäden an Elektrogeräten umfasst und unter welchen Voraussetzungen eine Explosion vorliegt.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss entsteht. Ursache ist ein Blitz oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität. Der Schaden betrifft versicherte elektrische Einrichtungen und Geräte.
Explosion
Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Nutzwärmeschäden
Dies sind Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, was unter den einzelnen versicherten Gefahren genau zu verstehen ist. Ein Brand ist ein Feuer, das sich unkontrolliert aus eigener Kraft ausbreitet, während Blitzschlag den direkten Übergang eines Blitzes auf Sachen meint – unter bestimmten Voraussetzungen auch Schäden an Elektrogeräten. Ebenso werden Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges erklärt. Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden entstehen, wenn versicherte Sachen einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt werden.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Feuer als Brand?
Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Sind Überspannungsschäden an Elektrogeräten durch Blitz mitversichert?
Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn zusätzlich auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Unter welchen Voraussetzungen liegt die Explosion eines Behälters vor?
Die Wandung des Behälters muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb stattfindet. Wird die Explosion im Innern durch eine chemische Reaktion hervorgerufen, ist ein Zerreißen der Wandung nicht erforderlich.
Was versteht man unter Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden?
Das sind Brandschäden, die an versicherten Sachen entstehen, weil sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
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