Bei der Hausratversicherung der Barmenia zahlt der Versicherer nicht für bestimmte Schäden – dazu zählen unter anderem Sturmflut, das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Türen sowie Schäden durch Grundwasser, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Trockenheit. Auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und an Sachen außerhalb von Gebäuden sind grundsätzlich ausgeschlossen, wobei es einige klar benannte Ausnahmen gibt.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Grundwasser, soweit es nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist;
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- Trockenheit oder Austrocknung.
Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Markisen.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt zählt auf, welche Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen sind – und zwar unabhängig davon, ob weitere Ursachen mitgewirkt haben. Ausgeschlossen sind zum Beispiel Sturmflut, eindringende Nässe durch nicht richtig geschlossene Fenster und Türen, bestimmte Grundwasserschäden, Brand- und Blitzschäden sowie Schäden durch Trockenheit. Außerdem gibt es keinen Schutz für nicht bezugsfertige Gebäude und für Sachen außerhalb von Gebäuden. Für einige dieser Punkte sind jedoch ausdrückliche Ausnahmen genannt, etwa bei sturmbedingten Gebäudeöffnungen, durch ein versichertes Erdbeben ausgelösten Gefahren sowie bei Antennenanlagen und Markisen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Regen ersetzt, wenn das Fenster offen stand?
Nein. Schäden durch eindringenden Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen sind nicht versichert. Etwas anderes gilt nur, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Gilt der Ausschluss von Brand- oder Blitzschäden immer?
Nein. Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie weitere genannte Gefahren sind grundsätzlich nicht versichert. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden.
Sind Sachen außerhalb des Gebäudes mitversichert?
Grundsätzlich nicht. Schäden an Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden, sind ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind allerdings Antennenanlagen und Markisen.
Wann sind Grundwasserschäden ausgeschlossen?
Grundwasserschäden sind nicht versichert, soweit das Grundwasser nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder der Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023