Bei der Barmenia Hausratversicherung sind Fahrräder und Fahrradanhänger auf Wunsch auch gegen einfachen Diebstahl versichert – einschließlich Pedelecs bis 25 km/h Tretunterstützung und einer Anfahrhilfe bis 6 km/h. Voraussetzung ist unter anderem, dass Rad und Anhänger jeweils durch ein eigenständiges Fahrradschloss gesichert werden und dass Kaufbeleg sowie Nachweise zu Hersteller, Modell und Rahmennummer aufbewahrt werden; sonst ist die Entschädigung auf höchstens 150 EUR begrenzt.
Für Fahrräder und Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz unter den nachfolgenden Voraussetzungen auch auf Schäden durch einfachen Diebstahl.
Als Fahrräder gelten auch Elektrofahrräder (sogenannte Pedelecs). Voraussetzung ist, dass diese eine Unterstützung durch einen Elektroantrieb nur bis zu einer Geschwindigkeit von höchstens 25 km/h erhalten und nur dann, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Solche Pedelecs sind auch dann versichert, wenn sie über eine elektrische Anfahrhilfe verfügen, die das Fahrrad rein elektrisch – also ohne zu treten – auf höchstens 6 km/h beschleunigt. Nicht versichert sind Elektrofahrräder, bei denen die genannten Geschwindigkeitsgrenzen überschritten werden.
Lose mit dem Fahrrad oder Fahrradanhänger verbundene Sachen, die regelmäßig deren Gebrauch dienen, werden nur ersetzt, wenn sie gleichzeitig entwendet worden sind. Für Akkus von Elektrofahrrädern besteht Versicherungsschutz nur, sofern diese separat gegen Diebstahl gesichert sind oder zusammen mit dem Fahrrad abhandenkommen.
Besondere Obliegenheiten vor Eintritt eines Schadensfalles
Sie müssen das Fahrrad und den Fahrradanhänger jeweils durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte „Rahmenschlösser"), gelten nicht als eigenständige Schlösser.
Besondere Obliegenheit im Schadensfall
Sie haben den Kaufbeleg sowie sonstige geeignete Unterlagen zu beschaffen und aufzubewahren, die den Erwerb und die Identität der versicherten Fahrräder oder Fahrradanhänger belegen. Zur Identität gehören Hersteller, Typbezeichnung/Modell und die Rahmennummer. Dies gilt, soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden kann.
Verletzen Sie diese Pflicht, können Sie eine Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen können. Andernfalls ist die Entschädigung insgesamt auf höchstens 150 EUR begrenzt.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Entschädigungsgrenze
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt, die für den einfachen Diebstahl des Fahrrades oder Fahrradanhängers im Versicherungsschein dokumentiert ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz kann auch den einfachen Diebstahl von Fahrrädern und Fahrradanhängern umfassen, wobei Pedelecs bis zu einer bestimmten Tretunterstützung und Anfahrhilfe mitversichert sind. Damit im Schadensfall gezahlt wird, muss das Rad bei Nichtbenutzung mit einem eigenständigen Schloss gesichert sein, und es sollten Nachweise wie Kaufbeleg und Rahmennummer vorhanden sein. Ohne solche Nachweise fällt die Entschädigung sehr gering aus, und insgesamt begrenzt die im Versicherungsschein festgehaltene Versicherungssumme die Leistung.
Häufige Fragen
Sind Pedelecs beim einfachen Fahrraddiebstahl mitversichert?
Ja. Pedelecs gelten als Fahrräder, wenn der Elektroantrieb nur bei Treten und nur bis höchstens 25 km/h unterstützt. Eine reine elektrische Anfahrhilfe bis höchstens 6 km/h ist zulässig. Werden diese Geschwindigkeitsgrenzen überschritten, besteht kein Versicherungsschutz.
Wie muss ich mein Fahrrad sichern, damit der Schutz greift?
Sie müssen das Fahrrad und den Fahrradanhänger jeweils durch ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen. Dauerhaft mit dem Fahrrad verbundene Sicherungen wie Rahmenschlösser gelten nicht als eigenständige Schlösser.
Was passiert, wenn ich keinen Kaufbeleg oder Nachweis zum Fahrrad habe?
Können Sie die Merkmale – etwa Hersteller, Modell und Rahmennummer – nicht anderweitig nachweisen, ist die Entschädigung insgesamt auf höchstens 150 EUR begrenzt.
Ist der Akku meines Elektrofahrrads mitversichert?
Für Akkus von Elektrofahrrädern besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie separat gegen Diebstahl gesichert sind oder zusammen mit dem Fahrrad abhandenkommen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023