Wird bei der Barmenia Hausratversicherung Eigentum durch einfachen Diebstahl in einem Krankenhaus oder Pflege- und Altenheim entwendet, besteht Versicherungsschutz für versicherte Sachen des Versicherungsnehmers und der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt, für Wertsachen auf 600 EUR.
Mitversichert ist der einfache Diebstahl versicherter Sachen. Voraussetzung ist, dass diese Sachen Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören oder ihrem persönlichen Gebrauch dienen. Die Sachen müssen sich innerhalb eines der folgenden Orte befinden:
- eines Krankenhauses
- eines Pflege- oder Altenheimes
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. Für die genannten Wertsachen ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 600 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird versichertes Eigentum in einem Krankenhaus oder in einem Pflege- oder Altenheim gestohlen, ohne dass ein Einbruch vorliegt (einfacher Diebstahl), zahlt die Versicherung. Geschützt sind Sachen, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören oder ihrem persönlichen Gebrauch dienen. Pro Versicherungsfall gibt es höchstens 5.000 EUR, für Wertsachen höchstens 600 EUR.
Häufige Fragen
Ist Diebstahl im Krankenhaus über die Hausratversicherung abgedeckt?
Ja, der einfache Diebstahl versicherter Sachen innerhalb eines Krankenhauses oder eines Pflege- oder Altenheimes ist mitversichert.
Wessen Sachen sind an diesen Orten geschützt?
Versichert sind Sachen, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören oder ihrem persönlichen Gebrauch dienen.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Je Versicherungsfall sind es höchstens 5.000 EUR. Für Wertsachen liegt die Grenze je Versicherungsfall bei 600 EUR.
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