Werden bei der Barmenia Hausratversicherung Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Trickdiebstahl entwendet, ersetzt der Versicherer auch den Schaden, der durch den anschließenden Missbrauch dieser Karten entsteht – begrenzt auf 5.000,- EUR je Versicherungsfall.
Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten bei einem Einbruchdiebstahl, einem Raub oder einem Trickdiebstahl entwendet bzw. weggenommen, ersetzt der Versicherer auch den Schaden, der durch den Missbrauch dieser Karten entsteht.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen Ihre Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten bei einem Einbruch, einem Raub oder einem Trickdiebstahl entwendet werden, übernimmt der Versicherer auch den Schaden, der dadurch entsteht, dass jemand diese Karten missbräuchlich einsetzt. Für diesen Kartenmissbrauch gilt pro Versicherungsfall eine Höchstgrenze von 5.000,- EUR.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn meine gestohlene Kreditkarte missbraucht wird?
Ja. Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten bei einem Einbruchdiebstahl, Raub oder Trickdiebstahl entwendet, ersetzt der Versicherer auch den durch den Missbrauch dieser Karten entstandenen Schaden.
Wie hoch ist die Entschädigung beim Kartenmissbrauch maximal?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000,- EUR begrenzt.
Bei welchen Diebstahlarten ist der Kartenmissbrauch abgesichert?
Abgesichert ist der Missbrauch, wenn die Karten bei einem Einbruchdiebstahl, einem Raub oder einem Trickdiebstahl entwendet bzw. weggenommen wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023