Bei der Barmenia Hausratversicherung leistet der Versicherer Entschädigung für Trickdiebstahl, wenn Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person von einer oder mehreren fremden Personen getäuscht werden, diese sich ohne Gewalt oder deren Androhung Zutritt zur versicherten Wohnung verschaffen und dort versicherte Sachen entwenden – die Leistung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Der Versicherer leistet Entschädigung für den sogenannten Trickdiebstahl, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person werden durch eine oder mehrere fremde Personen getäuscht.
- Diese Personen verschaffen sich ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt Zutritt zu der versicherten Wohnung.
- Sie entwenden dort versicherte Sachen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine oder mehrere fremde Personen Sie oder jemanden aus Ihrem Haushalt austricksen und so – ohne Gewalt oder Gewaltandrohung – in die versicherte Wohnung gelangen und dort versicherte Sachen stehlen, zahlt der Versicherer für diesen Trickdiebstahl. Die Erstattung ist dabei je Versicherungsfall auf höchstens 5.000 EUR beschränkt.
Häufige Fragen
Wann liegt ein versicherter Trickdiebstahl vor?
Wenn Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person durch eine oder mehrere fremde Personen getäuscht werden, sich diese ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt Zutritt zur versicherten Wohnung verschaffen und dort versicherte Sachen entwenden.
Muss beim Trickdiebstahl Gewalt im Spiel sein?
Nein. Der Trickdiebstahl setzt gerade voraus, dass sich die fremden Personen ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt Zutritt zur Wohnung verschaffen.
Wie hoch ist die Entschädigung beim Trickdiebstahl höchstens?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
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