Bei der Hausratversicherung der Barmenia muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen – also von Personen, die im Bereich der Risikoverwaltung befugt sind, selbstständig und in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für ihn zu handeln.
Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten zurechnen lassen.
Repräsentant ist, wer im Bereich der Risikoverwaltung befugt ist, selbstständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu handeln.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Person als Ihr Repräsentant handelt, werden deren Kenntnisse und deren Verhalten so behandelt, als wären es Ihre eigenen. Als Repräsentant gilt, wer befugt ist, im Bereich der Risikoverwaltung selbstständig und in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie tätig zu werden.
Häufige Fragen
Wer gilt als Repräsentant?
Repräsentant ist, wer im Bereich der Risikoverwaltung befugt ist, selbstständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln.
Muss ich für das Verhalten meines Repräsentanten einstehen?
Ja, Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten zurechnen lassen.
Was wird mir bei einem Repräsentanten zugerechnet?
Zugerechnet werden Ihnen sowohl die Kenntnis als auch das Verhalten Ihres Repräsentanten.
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