Wie die Barmenia in der Hausratversicherung die Entschädigung ermittelt, hängt davon ab, ob eine Sache zerstört, abhandengekommen oder beschädigt ist: Ersetzt wird der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Schadens, bei Reparaturen die erforderlichen Kosten samt verbleibender Wertminderung und bei bloßen Schönheitsschäden der Minderwert. Erklärt wird außerdem, wann eine Unterversicherung zu einer Kürzung führt und wann durch die volle Leistungsgarantie ab einer Versicherungssumme von mindestens 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche auf diese Kürzung verzichtet wird.
Wie wird die Entschädigung ermittelt?
Der Versicherer ersetzt:
- bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
- bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Zusätzlich ersetzt der Versicherer eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird jedoch höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
- bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden), einen Betrag, der dem Minderwert entspricht. Voraussetzung ist, dass Ihnen eine Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar ist.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Gesamtentschädigung, Kosten, die auf unsere Weisung entstanden sind
Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Ist die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: Versicherte Kosten werden darüber hinaus bis zu 10 % der Versicherungssumme ersetzt.
Was gilt bei einer Unterversicherung?
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Dafür gilt folgende Berechnungsformel:
- Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme, dividiert durch den Versicherungswert.
Volle Leistungsgarantie bis zur Versicherungssumme (Unterversicherungsverzicht)
Der Versicherer garantiert Ihnen, dass er trotz einer gegebenenfalls vorliegenden Unterversicherung auf die beschriebene Kürzung der Entschädigung verzichtet, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es ist eine Versicherungssumme vereinbart worden, die – umgerechnet auf jeden einzelnen Quadratmeter der Wohnfläche – mindestens einen Betrag in Höhe von 650 EUR erreicht.
Bei der vereinbarten Versicherungssumme werden Anpassungen berücksichtigt, die während der Vertragslaufzeit vorgenommen wurden. Die Vorsorge-Versicherungssumme wird bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Beispiel: Bei einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern muss die Versicherungssumme mindestens 65.000 EUR betragen, damit im Fall einer Unterversicherung die Ausnahmeregelung gilt und somit die Entschädigung nicht gekürzt wird.
Zur Wohnfläche gilt: Als Wohnfläche gilt die Grundfläche aller Räume der Wohnung einschließlich Hobbyräume. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Die Wohnfläche gilt als richtig ermittelt, wenn sie nach Miet- bzw. Kaufvertrag angegeben oder durch sachverständige Dritte ermittelt wurde (z. B. auf Grundlage der Wohnflächenverordnung). Wenn auch ausschließlich beruflich/gewerblich genutzte Räume zum Versicherungsort gehören, ist die Fläche dieser Räume der Wohnfläche hinzuzurechnen. Die so ermittelte Gesamtfläche ist die Grundlage für die Berechnung des Unterversicherungsverzichtes.
Falls ein weiterer Hausratversicherungsvertrag für denselben Versicherungsort besteht, muss bei diesem weiteren Vertrag ebenso diese Ausnahmeregelung vereinbart sein.
Bitte beachten Sie, dass der Versicherer im Versicherungsfall nicht mehr als die vereinbarte Versicherungssumme leistet, zuzüglich der Vorsorge-Versicherungssumme.
Kosten
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Eine gegebenenfalls vorhandene Unterversicherung führt nicht zu einer Kürzung der Entschädigung von Kosten.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schaden richtet sich die Höhe der Zahlung danach, ob eine Sache zerstört, gestohlen oder nur beschädigt wurde: Bei Totalschaden oder Verlust gibt es den Versicherungswert, bei Reparaturen die Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung und bei reinen Schönheitsschäden den Minderwert. Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert des Hausrats, kann die Entschädigung anteilig gekürzt werden (Unterversicherung). Diese Kürzung entfällt jedoch, wenn die Versicherungssumme mindestens 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche beträgt.
Häufige Fragen
Was wird ersetzt, wenn eine Sache gestohlen oder komplett zerstört wird?
In diesem Fall wird der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ersetzt. Ein erzielbarer Verkaufspreis von Resten wird auf die Entschädigung angerechnet.
Bekomme ich bei einer Reparatur auch eine verbleibende Wertminderung erstattet?
Ja. Neben den erforderlichen Reparaturkosten ersetzt der Versicherer eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Insgesamt wird jedoch höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gezahlt.
Wann liegt eine Unterversicherung vor und wie wirkt sie sich aus?
Eine Unterversicherung besteht, wenn die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger ist als der Versicherungswert. Dann kann die Entschädigung im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert gekürzt werden: Schadenbetrag mal Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert.
Wie kann ich eine Kürzung wegen Unterversicherung vermeiden?
Der Versicherer verzichtet auf die Kürzung, wenn die vereinbarte Versicherungssumme – umgerechnet auf jeden Quadratmeter Wohnfläche – mindestens 650 EUR erreicht. Bei 100 Quadratmetern Wohnfläche sind das mindestens 65.000 EUR.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023