Bei der Hausratversicherung der Barmenia gibt es klare Fälle, in denen kein Versicherungsschutz für Leitungswasserschäden besteht: Nicht ersetzt werden etwa Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder Rückstau, ebenso durch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Auch bei Erdsenkung, Erdrutsch, dem Öffnen von Sprinklern wegen eines Brandes sowie an nicht bezugsfertigen Gebäuden greift der Schutz nur eingeschränkt oder gar nicht.
Nicht versichert sind – ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen, es sei denn, solche sind im Folgenden ausdrücklich genannt – Schäden:
- durch Plansch- oder Reinigungswasser;
- durch Schwamm;
- durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- durch Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- durch Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- durch Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
- an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt legt fest, welche Wasserschäden nicht abgesichert sind. Dazu zählen unter anderem Plansch- und Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung, Witterungsniederschläge und Rückstau sowie Naturereignisse wie Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Auch Erdsenkung oder Erdrutsch sind ausgeschlossen – außer wenn Leitungswasser diese verursacht hat. Ebenso nicht versichert sind Schäden durch das Öffnen von Sprinklern bei einem Brand, durch Druckproben, Umbauten oder Reparaturen sowie an nicht bezugsfertigen Gebäuden und den darin befindlichen Sachen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Überschwemmung oder Grundwasser abgedeckt?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge oder einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Gilt der Ausschluss bei Erdsenkung oder Erdrutsch immer?
Grundsätzlich sind Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch nicht versichert. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat.
Besteht Versicherungsschutz für Gebäude, die noch nicht fertig sind?
Nein. Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sind nicht versichert. Das gilt auch für die darin befindlichen Sachen.
Sind Wasserschäden durch das Auslösen von Sprinklern bei einem Brand versichert?
Nein. Schäden durch das Öffnen der Sprinkler oder das Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes sind vom Schutz ausgenommen, ebenso Schäden durch Druckproben, Umbauten oder Reparaturarbeiten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023