Wer bei der Barmenia Hausratversicherung einen Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abschließt, übt allein die Rechte aus dem Vertrag aus – selbst dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt. Vor Auszahlung der Entschädigung kann der Nachweis der Zustimmung des Versicherten verlangt werden, und bei rechtlich bedeutsamen Fragen zählen auch Kenntnis und Verhalten des Versicherten.
Rechte aus dem Vertrag
Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur Ihnen zu und nicht auch dem Versicherten. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Zahlung der Entschädigung
Wir können vor der Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen.
Kenntnis und Verhalten
- Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Ihre Interessen und die des Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist.
- Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder wenn es ihm nicht möglich oder nicht zumutbar war, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen.
- Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und uns nicht darüber informiert haben.
Was bedeutet das konkret?
Sie können eine Versicherung in Ihrem eigenen Namen abschließen, aber für den Schutz einer anderen Person (des Versicherten). Die Rechte daraus können nur Sie geltend machen, nicht der Versicherte – auch wenn dieser den Versicherungsschein hat. Vor einer Auszahlung kann die Zustimmung des Versicherten nachgewiesen werden müssen, und je nach Situation zählen bei rechtlich wichtigen Fragen auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus einer Versicherung für fremde Rechnung ausüben?
Die Rechte aus dem Vertrag stehen nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, nicht dem Versicherten – selbst dann nicht, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Kann der Versicherte die Auszahlung der Entschädigung selbst verlangen?
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen. Umgekehrt kann der Versicherer vor der Zahlung an Sie den Nachweis verlangen, dass der Versicherte zugestimmt hat.
Wird das Verhalten des Versicherten mir zugerechnet?
Soweit der Vertrag Ihre Interessen und die des Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur dann zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist.
Wann spielt die Kenntnis des Versicherten keine Rolle?
Die Kenntnis des Versicherten ist nicht maßgeblich, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen wurde oder es ihm nicht möglich oder nicht zumutbar war, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen. Sie ist dagegen maßgeblich, wenn Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert haben.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023