In der Hausratversicherung der Barmenia ist grundsätzlich der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein genannten Versicherungsorts abgesichert – doch für Zweitwohnungen sowie für Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäuser gelten Einschränkungen, etwa für Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Pelze und Kunstgegenstände. Auch Hausrat, der anlässlich eines Versicherungsfalls entfernt wird, sowie Sachen außerhalb des Versicherungsorts sind unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert.
Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts.
Ausnahmen gelten für Hausratversicherungen, die abgeschlossen wurden
- für Zweitwohnungen, die sich in einem ständig bewohnten Gebäude befinden, und
- für Hausrat in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern.
Dort sind folgende Sachen nicht versichert:
Nicht versichert in Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden
- a) Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge;
- b) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- c) Schmucksachen, Edelsteine und Perlen;
- d) Briefmarken, Münzen und Medaillen;
- e) alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin;
- f) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins;
- g) Kunstgegenstände.
Nicht versichert in nicht ständig bewohnten Gebäuden
In nicht ständig bewohnten Gebäuden wie zum Beispiel Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sind zusätzlich zu den unter a) bis g) genannten Sachen auch nicht versichert:
- a) Schusswaffen;
- b) Foto- und optische Apparate;
- c) Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken.
Versichert ist auch Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt.
Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich ist der komplette Hausrat am im Versicherungsschein genannten Ort abgesichert. Für Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden gilt jedoch, dass bestimmte Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Edelmetalle, Pelze und Kunstgegenstände nicht mitversichert sind. In nicht ständig bewohnten Häusern kommen weitere Ausnahmen hinzu, etwa Schusswaffen, Fotoapparate und sehr alte Antiquitäten. Hausrat, der wegen eines Versicherungsfalls in Sicherheit gebracht und dabei beschädigt wird, ist mitversichert, außerhalb des Versicherungsorts nur im Rahmen der Außenversicherung oder bei zusätzlicher Vereinbarung.
Häufige Fragen
Was ist in meiner Hausratversicherung grundsätzlich abgesichert?
Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts.
Welche Wertsachen sind in einer Zweitwohnung nicht versichert?
In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden sind unter anderem Bargeld und geladene Geldbeträge, Urkunden inklusive Sparbücher und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine und Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen, alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände nicht versichert.
Gelten in einem Ferienhaus zusätzliche Ausschlüsse?
Ja. In nicht ständig bewohnten Gebäuden wie Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sind zusätzlich zu den Ausschlüssen für Zweitwohnungen auch Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie über 100 Jahre alte Antiquitäten – ausgenommen Möbelstücke – nicht versichert.
Ist Hausrat versichert, den ich wegen eines Schadens in Sicherheit bringe?
Ja. Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und dabei zerstört, beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
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