Bei der Barmenia Hausratversicherung sichert die Außenversicherung Ihre versicherten Sachen weltweit ab, wenn sie sich nur vorübergehend – bis zu 12 Monate – außerhalb des Versicherungsorts befinden. Geschützt sind Eigentum und Gebrauchsgegenstände von Ihnen und den Personen Ihrer häuslichen Gemeinschaft, dazu Sportgeräte dauerhaft am Sportort, der Hausstand während Ausbildung oder Freiwilligendienst sowie der erste eigene Hausstand Ihrer Kinder für sechs Monate. Es gelten besondere Regeln für Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren sowie Entschädigungsgrenzen von insgesamt 40 % der Versicherungssumme.
Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Sachen sind Ihr Eigentum oder dienen Ihrem Gebrauch. Dies gilt auch für Sachen der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Diese zeitliche Einschränkung gilt nicht für Sportgeräte (z. B. Reitsättel, Tauch- und Golfausrüstungen), die üblicherweise außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden (z. B. dort, wo der Sport ausgeübt wird, wie in Vereinsheimen, Sportclubanlagen etc.). Diese Sachen sind dauerhaft außerhalb Ihrer ständigen Wohnung versichert.
Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Halten Sie sich oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während
- der Ausbildung;
- eines freiwilligen Wehrdienstes;
- eines sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienstes (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Der Versicherungsschutz besteht so lange, bis die Ausbildung bzw. der freiwillige Wehrdienst oder der sonstige gesetzliche Freiwilligendienst beendet wird.
Bewohnt die betreffende Person in diesem Zeitraum allein ein Zimmer oder Appartement, so besteht Versicherungsschutz auch für den Fall, dass dort ein eigener Hausstand begründet wurde.
Vorsorgeversicherung für den ersten eigenen Hausstand Ihrer Kinder
Für den jeweils ersten eigenen Hausstand eines jeden Ihrer Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) besteht für die Dauer von 6 Monaten – ab Umzugsbeginn gerechnet – Versicherungsschutz, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Danach erlischt der Versicherungsschutz dieser Vorsorgeversicherung.
Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sein, sofern nicht für einzelne Leistungserweiterungen etwas anderes vereinbart ist.
Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
- Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herbeigeschafft werden, sind nicht versichert.
Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Für die versicherten Gefahren "Sturm" und "Hagel" gilt diese Ausnahmeregelung: Sachen, die ausschließlich für eine Nutzung im Freien bestimmt sind (z. B. Gartenmöbel, Gartengeräte), sind gegen Schäden durch Sturm und Hagel auf dem gesamten Grundstück versichert, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die Wohnung gebracht werden.
Entschädigungsgrenzen
- Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist insgesamt auf 40 % der Versicherungssumme begrenzt.
- Für Wertsachen – auch Bargeld – und für Sachen in Tresorräumen von Geldinstituten gelten zusätzlich gesonderte Entschädigungsgrenzen.
- Für Sportgeräte, die dauerhaft außerhalb der Wohnung versichert sind, ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt.
- Für Sachen, die gegen Sturm und Hagel außerhalb von Gebäuden auf dem Versicherungsgrundstück versichert sind, ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 10 % der Versicherungssumme, maximal 5.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung schützt Ihre versicherten Sachen auch außerhalb des Versicherungsorts – weltweit, solange sie sich nur vorübergehend dort befinden. Bestimmte Sportgeräte sind dauerhaft am Ort der Sportausübung mitversichert, und für Hausstände während Ausbildung oder Freiwilligendienst sowie für den ersten eigenen Hausstand der Kinder gelten eigene Regeln. Bei Einbruchdiebstahl, Raub und Naturgefahren sind besondere Voraussetzungen zu beachten. Insgesamt und für einzelne Sachgruppen gibt es feste Entschädigungsgrenzen.
Häufige Fragen
Wie lange gelten meine Sachen außerhalb der Wohnung noch als versichert?
Der Versicherungsschutz besteht weltweit, solange sich die Sachen nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend. Für Sportgeräte, die üblicherweise außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden, gilt diese zeitliche Einschränkung nicht – sie sind dauerhaft versichert.
Ist der Hausstand meines Kindes am ersten eigenen Wohnort mitversichert?
Ja, für den jeweils ersten eigenen Hausstand jedes Ihrer Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) besteht für 6 Monate ab Umzugsbeginn Versicherungsschutz, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Danach erlischt dieser Vorsorgeschutz.
Wie hoch ist die Entschädigung bei der Außenversicherung maximal?
Die Entschädigung ist insgesamt auf 40 % der Versicherungssumme begrenzt. Für Sportgeräte, die dauerhaft außerhalb der Wohnung versichert sind, gilt eine Grenze von 5.000 EUR je Versicherungsfall, und für Sachen, die außerhalb von Gebäuden gegen Sturm und Hagel versichert sind, gelten 10 % der Versicherungssumme, maximal 5.000 EUR je Versicherungsfall. Für Wertsachen und Bargeld gelten zusätzlich gesonderte Grenzen.
Was gilt bei Raub im Rahmen der Außenversicherung?
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben an, besteht Außenversicherungsschutz nur, wenn die angedrohte Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll. Das gilt auch bei Raub an Personen der häuslichen Gemeinschaft. Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herbeigeschafft werden, sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023