Bei der Barmenia Hausratversicherung sind auch Schäden ersetzt, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austritt und den Hausrat zerstört oder beschädigt – selbst ohne ein sonst versichertes Ereignis. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 % der Versicherungssumme, höchstens 10.000 EUR, begrenzt; Schäden durch dauernde Einwirkung von Rauch oder Ruß sind ausgenommen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt worden sind. Das gilt auch dann, wenn kein sonst versichertes Ereignis eingetreten ist.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 20 % der Versicherungssumme, maximal jedoch 10.000 EUR.
Als Rauch-/Rußschaden gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Rauch/Ruß. Voraussetzung ist, dass der Rauch/Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt und auf den versicherten Hausrat einwirkt.
Nicht versichert sind Schäden, die durch dauernde Einwirkung des Rauches bzw. Rußes entstehen.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Hausrat durch Rauch oder Ruß beschädigt oder zerstört, zahlt der Versicherer auch dann, wenn kein anderes versichertes Ereignis vorliegt. Voraussetzung ist, dass der Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus einer Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlage auf dem Versicherungsgrundstück austritt und auf den Hausrat einwirkt. Die Leistung ist je Versicherungsfall auf 20 % der Versicherungssumme und höchstens 10.000 EUR begrenzt. Schäden durch dauernde Einwirkung von Rauch oder Ruß sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Rauch- und Rußschäden am Hausrat mitversichert?
Ja. Der Versicherer leistet für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt wurden – auch dann, wenn kein sonst versichertes Ereignis eingetreten ist.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Rauch- oder Rußschaden?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt, maximal jedoch auf 10.000 EUR.
Wann liegt ein versicherter Rauch-/Rußschaden vor?
Wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austritt und den versicherten Hausrat unmittelbar zerstört oder beschädigt.
Sind Schäden durch dauernde Rauch- oder Rußeinwirkung versichert?
Nein. Schäden, die durch dauernde Einwirkung von Rauch oder Ruß entstehen, sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Top 2023