Wird bei der Barmenia Hausratversicherung etwas aus einer verschlossenen Schiffskabine auf einem Kreuzfahrtschiff oder einem verschlossenen Schlafwagenabteil gestohlen, besteht Entschädigungsschutz, wenn Täter die Kabine oder das Abteil aufbrechen. Auch wenn versicherte Sachen bei diesem Aufbruch zerstört oder beschädigt werden, wird geleistet. Dem Aufbrechen ist es gleichgestellt, wenn falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte Werkzeuge eingesetzt werden.
Der Versicherer leistet auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Aufbrechen verschlossener Schiffskabinen auf Kreuzfahrtschiffen oder verschlossener Schlafwagenabteile entwendet werden. Ebenso wird geleistet, wenn versicherte Sachen bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden.
Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel und anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmter Werkzeuge gleich.
Was bedeutet das konkret?
Wer auf einer Kreuzfahrt oder im Zug reist, ist bei diesem Baustein geschützt, wenn Diebe eine verschlossene Schiffskabine oder ein verschlossenes Schlafwagenabteil aufbrechen und versicherte Sachen entwenden. Auch Schäden, die beim Aufbruch an versicherten Sachen entstehen, sind mitversichert. Es zählt dabei nicht nur echtes Aufbrechen: Werden falsche Schlüssel oder andere unpassende Werkzeuge zum Öffnen benutzt, gilt das genauso.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn auf einer Kreuzfahrt aus meiner Kabine gestohlen wird?
Ja, wenn versicherte Sachen durch Aufbrechen einer verschlossenen Schiffskabine auf einem Kreuzfahrtschiff entwendet werden, leistet der Versicherer Entschädigung.
Gilt der Schutz auch im Schlafwagenabteil?
Ja, auch für versicherte Sachen, die durch Aufbrechen eines verschlossenen Schlafwagenabteils entwendet werden, wird Entschädigung geleistet.
Sind auch Schäden versichert, die beim Aufbruch entstehen?
Ja, wenn versicherte Sachen bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden, leistet der Versicherer ebenfalls.
Zählt es nur, wenn die Tür wirklich aufgebrochen wird?
Nein. Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel und anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmter Werkzeuge gleich.
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