Wann liegt in der Barmenia Hausratversicherung ein Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder ein Raub vor? Ein Einbruchdiebstahl ist gegeben, wenn ein Dieb in einen Raum einbricht, einsteigt oder mit falschem Schlüssel eindringt, ein Behältnis aufbricht, sich einschleicht oder verborgen hält, das Diebesgut gewaltsam sichert oder mit einem zuvor gestohlenen richtigen Schlüssel eindringt. Vandalismus nach einem Einbruch meint das vorsätzliche Zerstören versicherter Sachen nach einem solchen Eindringen. Raub setzt Gewalt, die Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben oder die Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft voraus.
Einbruchdiebstahl
Ein Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben:
Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes
Dies liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt.
Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde.
Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes
Dies liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum befindliche Behältnis aufbricht. Das gilt auch, wenn er das Behältnis mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen öffnet.
Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde.
Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
Einschleichen oder Verborgen halten
Dies liegt vor, wenn der Dieb Sachen aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes entwendet, in den er sich zuvor eingeschlichen oder in dem er sich verborgen gehalten hatte.
Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes
Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf frischer Tat angetroffen und wendet Gewalt an, um sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten.
Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib oder Leben ist der Anwendung von Gewalt gleichzusetzen.
Unberechtigtes Eindringen mit richtigem Schlüssel
Dies liegt in folgenden Fällen vor:
- Der Dieb dringt in den Raum eines Gebäudes mit einem richtigen Schlüssel ein oder öffnet dort damit ein Behältnis. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Einbruchdiebstahl oder Raub beschafft. Der Einbruchdiebstahl oder Raub dieses Schlüssels kann auch außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein.
- Der Dieb dringt in einen Raum eines Gebäudes mit einem richtigen Schlüssel ein. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Diebstahl beschafft. Dabei haben weder Sie noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht. Der Diebstahl dieses Schlüssels kann auch außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein.
Vandalismus nach einem Einbruch
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie beim unberechtigten Eindringen in einen Raum eines Gebäudes oder beim unberechtigten Eindringen mit richtigem Schlüssel beschrieben in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Raub
Ein Raub ist in folgenden Fällen gegeben:
Anwendung von Gewalt
Der Räuber wendet gegen Sie Gewalt an, um Ihren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.
Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl).
Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
Sie geben Sachen heraus oder lassen sie sich wegnehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht. Dabei soll die angedrohte Gewalttat innerhalb des Versicherungsorts verübt werden. Bei mehreren Versicherungsorten ist der Versicherungsort maßgeblich, an dem die Drohung ausgesprochen wird.
Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft
Ihnen werden versicherte Sachen weggenommen, weil Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung Ihres körperlichen Zustands haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine Ohnmacht oder einen Herzinfarkt entstanden sein.
Ihnen stehen Personen gleich, die mit Ihrer Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung legt fest, in welchen Situationen ein Diebstahl als Einbruchdiebstahl gilt: etwa beim Einbrechen, Einsteigen, Eindringen mit falschem Schlüssel oder Werkzeug, beim Aufbrechen eines Behältnisses, beim Einschleichen oder Verborgenhalten, beim gewaltsamen Sichern des Diebesguts oder beim Eindringen mit einem zuvor gestohlenen richtigen Schlüssel. Vandalismus nach einem Einbruch bedeutet, dass der Täter nach einem solchen Eindringen versicherte Sachen absichtlich zerstört oder beschädigt. Ein Raub liegt vor, wenn Gewalt angewendet oder eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird oder wenn Sachen weggenommen werden, während Ihre Widerstandskraft durch einen Unfall oder eine unverschuldete Ursache ausgeschaltet ist.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Schlüssel als falsch?
Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde.
Reicht es für einen Einbruchdiebstahl mit falschem Schlüssel aus, dass Sachen verschwunden sind?
Nein. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn lediglich feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind.
Ist ein Trickdiebstahl als Raub versichert?
Nein. Bei einfachem Diebstahl oder Trickdiebstahl liegt keine Gewalt vor, da die Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden. Ein Raub setzt Gewalt, eine Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben oder die Ausschaltung Ihrer Widerstandskraft voraus.
Was gilt als Raub, wenn die Widerstandskraft ausgeschaltet ist?
Werden Ihnen Sachen weggenommen, weil Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet war, liegt Raub vor. Der Verlust der Widerstandskraft muss auf einer Beeinträchtigung Ihres körperlichen Zustands beruhen, die unmittelbar vor der Wegnahme bestand und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie eine Ohnmacht oder einen Herzinfarkt entstanden ist. Gleichgestellt sind Personen, die mit Ihrer Zustimmung in der Wohnung anwesend sind.
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