Bei der Barmenia Hausratversicherung ist eine Selbstbeteiligung der Anteil oder Betrag, den Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst tragen, während eine Entschädigungsgrenze die Auszahlung nach oben begrenzt. Beides lässt sich individuell vereinbaren und kann je Gefahr und Leistung unterschiedlich ausfallen. Für die Mitversicherung weiterer Naturgefahren gilt je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung von 10 % des Schadenbetrages, höchstens 5.000 EUR.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den Sie je Versicherungsfall selbst zu tragen haben. Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
In diesen Versicherungsbedingungen sind für verschiedene Leistungen bereits Entschädigungsgrenzen oder Selbstbeteiligungen vereinbart.
Selbstbeteiligung bei "weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)"
Sofern Sie mit uns die Mitversicherung von "weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)" vereinbart haben, gilt für diese je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadenbetrages, höchstens 5.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schaden übernehmen Sie einen bestimmten Anteil selbst – das ist die Selbstbeteiligung. Zugleich kann die Auszahlung durch eine Entschädigungsgrenze nach oben gedeckelt sein. Beide Werte lassen sich individuell festlegen und hängen von der jeweiligen Gefahr und Leistung ab. Für die zusätzlich versicherten Naturgefahren tragen Sie je Versicherungsfall 10 % des Schadens selbst, aber nicht mehr als 5.000 EUR.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenze?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil oder Betrag, den Sie je Versicherungsfall selbst tragen. Die Entschädigungsgrenze legt fest, wie hoch die Entschädigung je Versicherungsfall höchstens ausfallen kann.
Können Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen individuell festgelegt werden?
Ja, beides kann individuell vereinbart werden und kann sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung unterscheiden. Für verschiedene Leistungen sind sie in den Bedingungen bereits vereinbart.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei den weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)?
Wenn die Mitversicherung dieser Naturgefahren vereinbart wurde, gilt je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung von 10 % des Schadenbetrages, höchstens jedoch 5.000 EUR.
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