Bei Schäden durch weitere Naturgefahren in der Hausratversicherung der Barmenia trägt der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall einen Eigenanteil: Der berechnete Entschädigungsbetrag wird um eine Selbstbeteiligung von 10 % des Schadenbetrages gekürzt, wobei diese Kürzung auf höchstens 5.000 EUR begrenzt ist.
Für Schäden durch weitere Naturgefahren gilt eine Selbstbeteiligung. Der Entschädigungsbetrag, der sich nach den Regelungen dieser Hausratversicherungsbedingungen ergibt, wird je Versicherungsfall gekürzt.
Die Selbstbeteiligung beträgt:
- 10 % des Schadenbetrages,
- höchstens jedoch 5.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schaden durch weitere Naturgefahren übernimmt der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selbst. Von dem berechneten Entschädigungsbetrag werden pro Versicherungsfall 10 % des Schadenbetrages abgezogen. Dieser Eigenanteil ist jedoch nach oben begrenzt und beträgt maximal 5.000 EUR.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei weiteren Naturgefahren?
Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 10 % des Schadenbetrages, höchstens jedoch 5.000 EUR.
Gilt die Selbstbeteiligung pro Schaden oder pro Jahr?
Die Kürzung erfolgt je Versicherungsfall.
Kann die Selbstbeteiligung mehr als 5.000 EUR betragen?
Nein, die Kürzung ist auf höchstens 5.000 EUR begrenzt, auch wenn 10 % des Schadenbetrages rechnerisch höher wären.
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