Bei der Barmenia Hausratversicherung fallen bestimmte Sachen ausdrücklich nicht unter den versicherten Hausrat: Dazu zählen Gebäudebestandteile, vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, Kraftfahrzeuge aller Art samt Anhängern, Luft- und Wasserfahrzeuge, der Hausrat von Mietern und Untermietern sowie Sachen, die bereits über einen gesonderten Vertrag abgesichert sind, und elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind besonders aufgeführt.
- Vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Werden diese Sachen später durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt, sind auch die Ersatzsachen nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig davon, ob sie versicherungspflichtig sind. Ebenso Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit sie nicht ausdrücklich als versichert genannt sind.
- Hausrat von Mietern und Untermietern, die sich in Ihrer Wohnung befinden. Ausnahme: Sie haben ihnen diese Sachen überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (zum Beispiel für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen).
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Die Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen, die ausschließlich für die private Nutzung bestimmt sind, sind jedoch in einem bestimmten Umfang versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt zählt auf, welche Sachen ausdrücklich nicht als Hausrat gelten und somit nicht über die Hausratversicherung geschützt sind. Dazu gehören unter anderem Gebäudebestandteile, Sachen des Gebäudeeigentümers, Kraftfahrzeuge und Anhänger, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie der Hausrat von Mietern und Untermietern. Auch bereits anderweitig versicherte Sachen und elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind nicht als Hausrat abgedeckt. Für einige dieser Punkte gibt es jedoch Ausnahmen, etwa wenn Sachen ausdrücklich als versichert genannt sind oder Ihnen überlassen wurden.
Häufige Fragen
Sind Autos und Anhänger über die Hausratversicherung geschützt?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger gehören nicht zum Hausrat, unabhängig davon, ob sie versicherungspflichtig sind. Auch deren Teile und Zubehör sind nicht versichert, soweit sie nicht ausdrücklich genannt sind.
Ist der Hausrat von Untermietern in meiner Wohnung mitversichert?
Grundsätzlich nein. Der Hausrat von Mietern und Untermietern, die sich in Ihrer Wohnung befinden, gehört nicht zum versicherten Hausrat. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie ihnen diese Sachen überlassen haben.
Was gilt für Sachen, die schon über einen anderen Vertrag versichert sind?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag abgesichert sind, gehören nicht zum Hausrat. Das betrifft zum Beispiel Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen.
Sind meine digitalen Daten und Programme versichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum Hausrat. Allerdings sind die Kosten für die technische Wiederherstellung von rein privat genutzten Daten und Programmen in einem bestimmten Umfang versichert.
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